Vernier/Ostermundigen (ots) -
Einige Fahrassistenzsysteme wie etwa der Spurhalteassistent sind bei vielen Neuwagen bereits vorhanden. Per 7. Juli 2024 wird diese nächste Stufe sicherheitsrelevanter Vorschriften für alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen zur Pflicht. Der Touring Club Schweiz nennt die wichtigsten obligatorischen Einrichtungen, von denen manche für Autofahrerinnen und -fahrer zum Teil unsichtbar und verborgen funktionieren. Die Systeme dienen der Verkehrssicherheit, die Verantwortung bleibt jedoch bei Fahrerinnen und Fahrern.
Neuwagen der letzten Jahre sind bereits mit einigen Fahrassistenten ausgestattet. Dazu gehören etwa der Spurhalteassistent oder der Notbremsassistent. Ab dem 7. Juli 2024 sind diese und weitere Fahrassistenzsysteme für alle neuen Personenwagen obligatorisch. Fahrzeuge, welche bereits im Verkehr sind, müssen und können nicht nachgerüstet werden. Die Systeme tragen zu mehr Verkehrssicherheit bei. Der TCS weist jedoch darauf hin, dass alle Systeme in ihrer Entwicklung noch Potential haben. Und: Fahrerinnen und Fahrer werden deshalb nicht aus der Verantwortung genommen.
Warnsystem bei Konzentrationsmangel
Alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen müssen über ein System verfügen, das bei einem Fahrer detektieren kann, wenn die Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit nachlässt. Es ist bei Geschwindigkeiten ab 65 km/h aktiv, nicht abschaltbar und analysiert das Fahrverhalten via Sensoren im Fahrzeug. Dies können Lenkradbewegungen des Fahrers oder der Fahrerin sein, die nicht mit dem Strassenverlauf beziehungsweise den vom Kameramodul erfassten Seitenmarkierungen der Fahrbahn korrelieren. Das System misst auch die Dauer der Fahrt, die Tageszeit und das Blinkverhalten, etwa beim Spurwechsel. Es warnt, optisch und akustisch, wenn es Veränderungen feststellt, wie der Fahrer oder die Fahrerin das Fahrzeug und das Lenkrad handhabt. Eine auf den Fahrer gerichtete Kamera war bisher nicht vorgeschrieben. Trotzdem verbauen viele Hersteller bereits eine Kamera, welche die Kopfhaltung oder das Blickverhalten des Fahrers ständig analysiert.
Neu entwickelte und typgeprüfte Modelle müssen ab dem 7. Juli 2024 nicht nur einen müden, sondern auch einen abgelenkten Fahrer erkennen können, etwa wenn er sich mit dem Smartphone beschäftigt. Bis in zwei Jahren wird voraussichtlich jeder Neuwagen mit einer solchen Kamera ausgestattet sein.
Schutz für Fussgänger und Radfahrer
Die nächste Stufe des bestehenden Notbremsassistenten ist bei neu entwickelten und typgeprüften Modellen ein Notbremssystem zum Schutz von Fussgängern und Radfahrern. Das System warnt auch vor (querenden) Fussgängern auf der Fahrbahn und leitet nötigenfalls eine Notbremsung ein. Dem nachfolgenden Verkehr wird dies mit blinkenden Bremsleuchten angezeigt, und wenn das Fahrzeug steht, werden die Warnblinklichter eingeschaltet.
Unfalldatenschreiber rekonstruiert Crash
Hier handelt es sich um eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung. Der Event Data Recorder (EDR) kann nur nach einem Unfall ausgewertet werden, respektive die Aufzeichnung erfolgt nur bei einem Unfall und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 250 Millisekunden nach dem Crash. Die Daten können hilfreich für die Unfallrekonstruktion oder für die Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit sein. Wird kein Unfall erkannt, bleibt der Speicher leer. Die Daten sind anonymisiert gespeichert.
Datenschutz und Cybersecurity
Dieses System schützt die Fahrzeuginformatiksysteme (Software) des Fahrzeugs vor Hackern. Die Fahrzeughersteller müssen über die gesamte Lebensdauer ihrer Fahrzeuge mögliche Bedrohungen verfolgen und Massnahmen ergreifen. Mögliche Einfallstore für einen Cyberangriff sind verschiedene digitale Steuergeräte, von denen in heutigen Mittel- und Oberklassewagen je nach Ausstattung etwa 50 bis 150 Stück verbaut sind. Dies, damit der Antrieb vom Motor über das Getriebe bis zu Rädern und Bremsen, alle Assistenzsysteme, auch diejenigen welche neu ebenfalls Vorschrift werden, sowie das Infotainment- und Kommunikationssystem einwandfrei funktionieren. Die Fahrzeuge, insbesondere deren Software, soll systematisch auf neue Schwachstellen geprüft werden.
Manche Systeme deaktivierbar
Wenige Systeme - etwa der Spurhalteassistent - können ausgeschaltet werden. Allerdings setzt sich das System immer wieder zurück, so dass es nach jedem Neustart des Motors wieder aktiv ist. Im Allgemeinen empfiehlt der TCS Autofahrerinnen und -fahrern mit der Fachgarage des Herstellers abzuklären, welche Assistenz- und Notrufsysteme beim eigenen Auto verbaut sind oder diese in der Betriebsanleitung nachzulesen.
Pressekontakt:
Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch
pressetcs.ch | flickr.com
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000091/100921084
Einige Fahrassistenzsysteme wie etwa der Spurhalteassistent sind bei vielen Neuwagen bereits vorhanden. Per 7. Juli 2024 wird diese nächste Stufe sicherheitsrelevanter Vorschriften für alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen zur Pflicht. Der Touring Club Schweiz nennt die wichtigsten obligatorischen Einrichtungen, von denen manche für Autofahrerinnen und -fahrer zum Teil unsichtbar und verborgen funktionieren. Die Systeme dienen der Verkehrssicherheit, die Verantwortung bleibt jedoch bei Fahrerinnen und Fahrern.
Neuwagen der letzten Jahre sind bereits mit einigen Fahrassistenten ausgestattet. Dazu gehören etwa der Spurhalteassistent oder der Notbremsassistent. Ab dem 7. Juli 2024 sind diese und weitere Fahrassistenzsysteme für alle neuen Personenwagen obligatorisch. Fahrzeuge, welche bereits im Verkehr sind, müssen und können nicht nachgerüstet werden. Die Systeme tragen zu mehr Verkehrssicherheit bei. Der TCS weist jedoch darauf hin, dass alle Systeme in ihrer Entwicklung noch Potential haben. Und: Fahrerinnen und Fahrer werden deshalb nicht aus der Verantwortung genommen.
Warnsystem bei Konzentrationsmangel
Alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen müssen über ein System verfügen, das bei einem Fahrer detektieren kann, wenn die Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit nachlässt. Es ist bei Geschwindigkeiten ab 65 km/h aktiv, nicht abschaltbar und analysiert das Fahrverhalten via Sensoren im Fahrzeug. Dies können Lenkradbewegungen des Fahrers oder der Fahrerin sein, die nicht mit dem Strassenverlauf beziehungsweise den vom Kameramodul erfassten Seitenmarkierungen der Fahrbahn korrelieren. Das System misst auch die Dauer der Fahrt, die Tageszeit und das Blinkverhalten, etwa beim Spurwechsel. Es warnt, optisch und akustisch, wenn es Veränderungen feststellt, wie der Fahrer oder die Fahrerin das Fahrzeug und das Lenkrad handhabt. Eine auf den Fahrer gerichtete Kamera war bisher nicht vorgeschrieben. Trotzdem verbauen viele Hersteller bereits eine Kamera, welche die Kopfhaltung oder das Blickverhalten des Fahrers ständig analysiert.
Neu entwickelte und typgeprüfte Modelle müssen ab dem 7. Juli 2024 nicht nur einen müden, sondern auch einen abgelenkten Fahrer erkennen können, etwa wenn er sich mit dem Smartphone beschäftigt. Bis in zwei Jahren wird voraussichtlich jeder Neuwagen mit einer solchen Kamera ausgestattet sein.
Schutz für Fussgänger und Radfahrer
Die nächste Stufe des bestehenden Notbremsassistenten ist bei neu entwickelten und typgeprüften Modellen ein Notbremssystem zum Schutz von Fussgängern und Radfahrern. Das System warnt auch vor (querenden) Fussgängern auf der Fahrbahn und leitet nötigenfalls eine Notbremsung ein. Dem nachfolgenden Verkehr wird dies mit blinkenden Bremsleuchten angezeigt, und wenn das Fahrzeug steht, werden die Warnblinklichter eingeschaltet.
Unfalldatenschreiber rekonstruiert Crash
Hier handelt es sich um eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung. Der Event Data Recorder (EDR) kann nur nach einem Unfall ausgewertet werden, respektive die Aufzeichnung erfolgt nur bei einem Unfall und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 250 Millisekunden nach dem Crash. Die Daten können hilfreich für die Unfallrekonstruktion oder für die Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit sein. Wird kein Unfall erkannt, bleibt der Speicher leer. Die Daten sind anonymisiert gespeichert.
Datenschutz und Cybersecurity
Dieses System schützt die Fahrzeuginformatiksysteme (Software) des Fahrzeugs vor Hackern. Die Fahrzeughersteller müssen über die gesamte Lebensdauer ihrer Fahrzeuge mögliche Bedrohungen verfolgen und Massnahmen ergreifen. Mögliche Einfallstore für einen Cyberangriff sind verschiedene digitale Steuergeräte, von denen in heutigen Mittel- und Oberklassewagen je nach Ausstattung etwa 50 bis 150 Stück verbaut sind. Dies, damit der Antrieb vom Motor über das Getriebe bis zu Rädern und Bremsen, alle Assistenzsysteme, auch diejenigen welche neu ebenfalls Vorschrift werden, sowie das Infotainment- und Kommunikationssystem einwandfrei funktionieren. Die Fahrzeuge, insbesondere deren Software, soll systematisch auf neue Schwachstellen geprüft werden.
Manche Systeme deaktivierbar
Wenige Systeme - etwa der Spurhalteassistent - können ausgeschaltet werden. Allerdings setzt sich das System immer wieder zurück, so dass es nach jedem Neustart des Motors wieder aktiv ist. Im Allgemeinen empfiehlt der TCS Autofahrerinnen und -fahrern mit der Fachgarage des Herstellers abzuklären, welche Assistenz- und Notrufsysteme beim eigenen Auto verbaut sind oder diese in der Betriebsanleitung nachzulesen.
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Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
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