Nach einem Unfall zwischen einem Rettungswagen und einem Pkw, der bei grün eine Kreuzung überquerte, ging es um Schadensersatz. Ein Gericht entschied, dass der Schaden hälftig geteilt wird. Der Rettungsdienstfahrer hätte sicherstellen müssen, dass er von anderen Fahrern wahrgenommen wird. Wenn sich ein Rettungswagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nähert, ist vonseiten anderer Verkehrsteilnehmer Vorsicht geboten. Sie sind verpflichtet, Einsatzfahrzeugen unverzüglich Platz zu machen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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