Halle (Saale) - Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke ist auch im zweiten Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie liegt bei 130 Tagessätzen á 130 Euro.
In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Kritik des Angeklagten zurück, dass es sich um einen "politischen" Prozess handele. Seiner Ansicht nach sei eine Freiheitsstrafe aber in diesem Fall nicht angemessen und nicht verhältnismäßig gewesen. Daran, dass die Rechtslage die Parole verbiete, gebe es insgesamt keine Zweifel, so der Richter.
Am dritten und letzten Verhandlungstag wurden zu Beginn zunächst innerhalb weniger Minuten mehrere Anträge abgehandelt, wobei die der Verteidigung durchweg abgelehnt wurden. Bei den abschließenden Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldauflage für Höcke, die an eine gemeinnützige Einrichtung wie beispielsweise an die KZ-Gedenkstätte Buchenwald gezahlt werden sollte. Die Bewährungszeit sollte bei zwei Jahren liegen, wobei Höcke nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zwei Jahre auch keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen sollte.
Die Verteidigung und auch der Angeklagte selbst forderten dagegen einen Freispruch. Höcke beklagte zudem eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit als Oppositionspolitiker und übte auch scharfe Kritik am deutschen Rechtssystem. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, "politisch" zu handeln. Er sei unschuldig, sagte Höcke.
Der AfD-Politiker war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) der Nazis zugeordnet wird. Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht. Im zweiten Prozess ging es um die Verwendung des Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera - wobei Höcke die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen hatte, sondern für das Wort "Deutschland" das Publikum animiert haben soll.
In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Kritik des Angeklagten zurück, dass es sich um einen "politischen" Prozess handele. Seiner Ansicht nach sei eine Freiheitsstrafe aber in diesem Fall nicht angemessen und nicht verhältnismäßig gewesen. Daran, dass die Rechtslage die Parole verbiete, gebe es insgesamt keine Zweifel, so der Richter.
Am dritten und letzten Verhandlungstag wurden zu Beginn zunächst innerhalb weniger Minuten mehrere Anträge abgehandelt, wobei die der Verteidigung durchweg abgelehnt wurden. Bei den abschließenden Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldauflage für Höcke, die an eine gemeinnützige Einrichtung wie beispielsweise an die KZ-Gedenkstätte Buchenwald gezahlt werden sollte. Die Bewährungszeit sollte bei zwei Jahren liegen, wobei Höcke nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zwei Jahre auch keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen sollte.
Die Verteidigung und auch der Angeklagte selbst forderten dagegen einen Freispruch. Höcke beklagte zudem eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit als Oppositionspolitiker und übte auch scharfe Kritik am deutschen Rechtssystem. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, "politisch" zu handeln. Er sei unschuldig, sagte Höcke.
Der AfD-Politiker war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) der Nazis zugeordnet wird. Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht. Im zweiten Prozess ging es um die Verwendung des Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera - wobei Höcke die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen hatte, sondern für das Wort "Deutschland" das Publikum animiert haben soll.
© 2024 dts Nachrichtenagentur