Die Bundesnetzagentur hat heute Kriterien festgelegt, die eine zuschaltbare Last für die Teilnahme an der Maßnahme "Nutzen statt Abregeln 2.0" zu erfüllen hat. Die Bundesnetzagentur legt für "Nutzen statt Abregeln 2.0" drei Segmente fest, bei denen sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer "zusätzlichen" Stromnachfrage ausgeht. Im Voraus fanden öffentlichen Konsultation mit 21 Verbänden, Interessengruppen und Unternehmen statt. Deren Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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