Lausanne (ots) -
Nach wie vor wird zu vielen Jugendlichen in der Schweiz widerrechtlich Alkohol verkauft. Vor allem im Online-Bereich braucht es wirksame Alterskontrollen. Dies zeigen die Testkäufe, welche im Jahr 2023 von öffentlichen oder privaten Institutionen durchgeführt wurden. Sucht Schweiz wertete die Testkäufe im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit aus.
Im Jahr 2023 wurden über 13'000 Alkoholtestkäufe von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen, Privatunternehmen und grossen Detailhändlern in Auftrag gegeben respektive durchgeführt. Die Stiftung Sucht Schweiz hat im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Bericht erstellt über die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Testkäufe für das Jahr 2023. Noch nie wurden so viele Tests für eine nationale Auswertung berücksichtigt. Insgesamt zeigen die Ergebnisse jedoch keine nennenswerte Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Jahr.
Unveränderte Situation bei Testkäufen an physischen Verkaufspunkten
- Insgesamt wurden in 27,3% der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Jugendliche verkauft (2022: 27,2%). Dieser Wert bleibt unverändert.
- In 78,2% der Fälle (2022: 79,8%) hat das Verkaufs- oder Servicepersonal nach dem Alter gefragt und/oder einen Ausweis verlangt. Auch hier ist keine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr auszumachen.
- Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen: Die vergleichsweise tiefste Rate an Verstössen wiesen Tankstellenshops mit 17,6% illegalen Verkäufen auf, gefolgt von Ladenketten und grossen Detailhändlern (27,4%) und Restaurants/Cafés (28,5%). Schlechter schnitten Veranstaltungen/Events ab mit insgesamt 44,2% fehlbaren Verkäufen.
Bei Online-Testkäufen nach wie vor deutliche Lücken im Vollzug
Im Online-Bereich gibt es beim Vollzug des Jugendschutzes grosse Lücken. Die Resultate weisen auf eine weitgehende Nichteinhaltung des Gesetzes hin: 89,7% der 156 Jugendlichen haben nach einer Online-Bestellung bei Gastronomie-Betrieben Alkohol erhalten (2022: 84,0%). In keinem Fall wurde das Alter bei der Bestellung kontrolliert und bei der Lieferung wurde nur in 14,3% der Fälle nach dem Alter oder einem Ausweis gefragt (2022: 19,1%).
In weiteren Tests bei 115 Online-Shops, die sich auf den Bestellvorgang beschränkten, wurde das Alter in nur 7,8% der Fälle (2022: 0%) mit einer zuverlässigen Methode überprüft, das heisst mit der Kopie eines Ausweises oder anhand einer digitalen Identität.
Eine lang erwartete Gesetzesänderung
Alkoholtestkäufe haben das Ziel, den Jugendschutz zu stärken. Derzeit verfügen nur wenige Kantone über eine rechtliche Grundlage, die es ermöglicht, Unternehmen zu sanktionieren, die im Rahmen eines Testkaufs Alkohol an Jugendliche verkaufen. In diesem Herbst soll im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ein Artikel in Kraft treten, der es allen Kantonen erlaubt, Verkaufsstellen bei Testkäufen im Auftrag der kantonalen Behörden mit einer Strafe zu belegen. Diese Gesetzesänderung wird helfen, den illegalen Alkoholverkauf an Jugendliche zu bekämpfen und gerade auch die Verkaufsstellen mit grossen Lücken im Vollzug in die Pflicht zu nehmen.
Deutliche Verbesserungen beim Jugendschutz nötig
"Je mehr Verkaufsstellen die Forderung nach einem Identitätsnachweis in ihre Geschäftskultur integrieren, desto eher werden die Jugendschutzbestimmungen eingehalten", betont Tania Séverin, Direktorin von Sucht Schweiz. Insbesondere im Online-Verkauf braucht es eine griffigere Alterskontrolle. Online-Verkaufsplattformen müssen wirksamere Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen. Dies kann durch die Kontrolle eines Ausweises oder einer digitalen Identität zur Alterserkennung erfolgen.
Auch an physischen Verkaufspunkten sollten künftig technische Hilfsmittel vermehrt zum Einsatz kommen: Scanner wie Jalk ID-Scan (https://besofr.blaueskreuz.ch/news/news-detail/alterspruefung-mit-neuer-app-vom-blauen-kreuz-schweiz) müssten flächendeckend eingesetzt werden, denn noch immer kommt es in Stresssituationen zu Fehlberechnungen.
Link zum Nationalen Bericht über den Verkauf von Alkohol an Jugendliche
Testkäufe in Kürze
Der Verkauf und die Abgabe von gegorenen Getränken (z. B. Bier und Wein) an unter 16-Jährige und von gebrannten Wassern (z. B. Spirituosen/Likör) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Im Tessin liegt die Grenze für alle alkoholischen Getränke bei 18 Jahren. Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufs- oder Servicepersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot künftig durchzusetzen.
Pressekontakt:
Sucht Schweiz
Monique Portner-Helfer, Mediensprecherin
mportner-helfer@suchtschweiz.ch
021 321 29 74
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Mediendienst
medien@bazg.admin.ch
058 462 67 43
Original-Content von: Sucht Schweiz / Addiction Suisse / Dipendenze Svizzera, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000980/100921125
Nach wie vor wird zu vielen Jugendlichen in der Schweiz widerrechtlich Alkohol verkauft. Vor allem im Online-Bereich braucht es wirksame Alterskontrollen. Dies zeigen die Testkäufe, welche im Jahr 2023 von öffentlichen oder privaten Institutionen durchgeführt wurden. Sucht Schweiz wertete die Testkäufe im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit aus.
Im Jahr 2023 wurden über 13'000 Alkoholtestkäufe von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen, Privatunternehmen und grossen Detailhändlern in Auftrag gegeben respektive durchgeführt. Die Stiftung Sucht Schweiz hat im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Bericht erstellt über die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Testkäufe für das Jahr 2023. Noch nie wurden so viele Tests für eine nationale Auswertung berücksichtigt. Insgesamt zeigen die Ergebnisse jedoch keine nennenswerte Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Jahr.
Unveränderte Situation bei Testkäufen an physischen Verkaufspunkten
- Insgesamt wurden in 27,3% der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Jugendliche verkauft (2022: 27,2%). Dieser Wert bleibt unverändert.
- In 78,2% der Fälle (2022: 79,8%) hat das Verkaufs- oder Servicepersonal nach dem Alter gefragt und/oder einen Ausweis verlangt. Auch hier ist keine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr auszumachen.
- Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen: Die vergleichsweise tiefste Rate an Verstössen wiesen Tankstellenshops mit 17,6% illegalen Verkäufen auf, gefolgt von Ladenketten und grossen Detailhändlern (27,4%) und Restaurants/Cafés (28,5%). Schlechter schnitten Veranstaltungen/Events ab mit insgesamt 44,2% fehlbaren Verkäufen.
Bei Online-Testkäufen nach wie vor deutliche Lücken im Vollzug
Im Online-Bereich gibt es beim Vollzug des Jugendschutzes grosse Lücken. Die Resultate weisen auf eine weitgehende Nichteinhaltung des Gesetzes hin: 89,7% der 156 Jugendlichen haben nach einer Online-Bestellung bei Gastronomie-Betrieben Alkohol erhalten (2022: 84,0%). In keinem Fall wurde das Alter bei der Bestellung kontrolliert und bei der Lieferung wurde nur in 14,3% der Fälle nach dem Alter oder einem Ausweis gefragt (2022: 19,1%).
In weiteren Tests bei 115 Online-Shops, die sich auf den Bestellvorgang beschränkten, wurde das Alter in nur 7,8% der Fälle (2022: 0%) mit einer zuverlässigen Methode überprüft, das heisst mit der Kopie eines Ausweises oder anhand einer digitalen Identität.
Eine lang erwartete Gesetzesänderung
Alkoholtestkäufe haben das Ziel, den Jugendschutz zu stärken. Derzeit verfügen nur wenige Kantone über eine rechtliche Grundlage, die es ermöglicht, Unternehmen zu sanktionieren, die im Rahmen eines Testkaufs Alkohol an Jugendliche verkaufen. In diesem Herbst soll im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ein Artikel in Kraft treten, der es allen Kantonen erlaubt, Verkaufsstellen bei Testkäufen im Auftrag der kantonalen Behörden mit einer Strafe zu belegen. Diese Gesetzesänderung wird helfen, den illegalen Alkoholverkauf an Jugendliche zu bekämpfen und gerade auch die Verkaufsstellen mit grossen Lücken im Vollzug in die Pflicht zu nehmen.
Deutliche Verbesserungen beim Jugendschutz nötig
"Je mehr Verkaufsstellen die Forderung nach einem Identitätsnachweis in ihre Geschäftskultur integrieren, desto eher werden die Jugendschutzbestimmungen eingehalten", betont Tania Séverin, Direktorin von Sucht Schweiz. Insbesondere im Online-Verkauf braucht es eine griffigere Alterskontrolle. Online-Verkaufsplattformen müssen wirksamere Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen. Dies kann durch die Kontrolle eines Ausweises oder einer digitalen Identität zur Alterserkennung erfolgen.
Auch an physischen Verkaufspunkten sollten künftig technische Hilfsmittel vermehrt zum Einsatz kommen: Scanner wie Jalk ID-Scan (https://besofr.blaueskreuz.ch/news/news-detail/alterspruefung-mit-neuer-app-vom-blauen-kreuz-schweiz) müssten flächendeckend eingesetzt werden, denn noch immer kommt es in Stresssituationen zu Fehlberechnungen.
Link zum Nationalen Bericht über den Verkauf von Alkohol an Jugendliche
Testkäufe in Kürze
Der Verkauf und die Abgabe von gegorenen Getränken (z. B. Bier und Wein) an unter 16-Jährige und von gebrannten Wassern (z. B. Spirituosen/Likör) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Im Tessin liegt die Grenze für alle alkoholischen Getränke bei 18 Jahren. Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufs- oder Servicepersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot künftig durchzusetzen.
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Sucht Schweiz
Monique Portner-Helfer, Mediensprecherin
mportner-helfer@suchtschweiz.ch
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