Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Teilkündigung seiner Vereinbarung zum Homeoffice zurückgewiesen. Ob der Mitarbeiter deshalb zurück ins Büro muss, ist allerdings unklar. Eine Vereinbarung zur isolierten Kündigung einer Zusatzvereinbarung für Homeoffice ist zulässig. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 16. März 2023 (18 Sa 832/22) entschieden. Wie Rechtsexperte Jan T. Hartmann für Human ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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