Die seit 2021 geltende Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar, befanden nun die obersten Finanzrichter. Der Hintergrund: Mit Termingeschäften wie CFDs ("Contracts for Difference") und Optionen können Anleger gehebelt an den Preisveränderungen von Aktien, Währungen und Rohstoffen partizipieren oder sich gegen Verluste absichern. Seit 2021 dürfen sie Miese aus derartigen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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