Frankfurt am Main (ots) -
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN
- Erste syndizierte Blockchain-basierte digitale Anleihe in Deutschland
- Große Investorenresonanz auf innovatives Kapitalmarktprodukt
- Weitere Transaktion dieser Art bereits in Planung
Die KfW begibt ihre erste Blockchain-basierte digitale Anleihe in Form eines Kryptowertpapiers nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) mit Valuta 4. Juli 2024. Damit gehört die KfW zu den ersten Emittenten eines Kryptowertpapiers aus dem deutschen Bankensektor.
Die Anleihe (Moody's: Aaa, S&P: AAA, Scope: AAA) hat ein Volumen von EUR 100 Mio., eine Laufzeit bis 10. Dezember 2025 und einen Kupon von 3,125 %.
Tim Armbruster, Treasurer der KfW kommentiert: "Die Emission unseres ersten Kryptowertpapiers ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf unserer digitalen Lernreise. Unser Ziel war es von Anfang an, möglichst viele Marktteilnehmer an der Transaktion zu beteiligen, um gemeinsam Neues zu lernen und die Innovation, die uns der Gesetzgeber durch das eWpG ermöglicht hat, zusammen mit unseren Bankenpartnern, unserem Ankerinvestor Union Investment und weiteren interessierten Investoren zu verproben. Die gute Partizipation von Investoren zeigt deren großes Interesse an der Digitalisierung von Kapitalmarkttransaktionen. Dieses Potenzial wollen wir nun nutzen, um Skalierungsmöglichkeiten für unsere Refinanzierungsaktivitäten zu eruieren."
Die KfW hat bei ihrer ersten Kryptowertpapieranleihe besonderen Wert auf das Investorenengagement gelegt. Daher wurde die Transaktion von einem Bookrunner-Konsortium bestehend aus DZ BANK AG, Deutsche Bank AG, LBBW und Bankhaus Metzler begleitet, das die vier Säulen des deutschen Bankensystems ganzheitlich abbildet. Während des vorangegangenen rund achtwöchigen Zeitraums fand zudem ein durch das Bookrunner-Konsortium organisierter intensiver Wissensaustausch zu Besonderheiten der Transaktion mit potenziellen europäischen Investoren statt, wodurch u.a. folgende Investoren gewonnen werden konnten: Berliner Volksbank, DekaBank, LBBW, Solventis AG, Sparkasse Pforzheim Calw, WI Bank. Darüber hinaus hat Union Investment als wichtiger Ankerinvestor die Transaktion von Beginn an partnerschaftlich begleitet.
Damit ist die KfW die erste Emittentin eines syndizierten Kryptowertpapiers gemäß eWpG. Die DZ BANK AG wird zentral für die Investoren in Form einer Sammeleintragung im Register als Inhaberin der Anleihe eingetragen. Das Frankfurter Fintech Cashlink Technologies GmbH fungiert als Kryptowertpapierregisterführer. Hauck Aufhäuser Digital Custody stellt die notwendigen Kryptoverwahrdienstleistungen für die KfW zur Verfügung. Bei der rechtlichen Beratung vertraute die KfW auf die Expertise von Linklaters LLP; das Bookrunner-Konsortium wurde von Hengeler Mueller unterstützt.
Weitere Blockchain-basierte digitale Transaktion in Planung
Während bei der aktuellen Transaktion das Investorenengagement und die Erprobung neuer Projektpartnerrollen, z.B. die des Kryptowertpapier-registerführers, im Vordergrund standen, plant die KfW bereits die nächsten Schritte, um auch die DLT-basierte Abwicklung der Zahlungsströme (in Zentralbankgeld) zu testen.
Gaetano Panno, Head of Transaction Management bei der KfW kommentiert: "Wir bereiten uns aktuell schon auf die Emission einer weiteren Blockchain-basierten digitalen Anleihe vor, bei der wir den Fokus auf die Digitalisierung der Zahlungsströme legen werden." Konkret geht es darum, die Abwicklung von Wertpapieren in Zentralbankgeld zu testen. Hierfür greift die KfW auf die Triggerlösung der Deutschen Bundesbank zurück. Die Europäische Zentralbank hat für diese Zwecke eine Explorationsphase mit interessierten Marktteilnehmern gestartet, an der sich die KfW als Emittentin beteiligen wird. "Nach Abschluss der Transaktion haben wir dann den gesamten Front-to-End-Prozess von der Begebung eines Kryptowertpapiers bis zur Rückzahlung getestet. Diese Erfahrung gilt es dann mit anderen Marktteilnehmern zu teilen und praktische Implikationen für die Weiterentwicklung dieses innovativen Marktsegments abzuleiten", führt Panno aus.
Mark Lewellen, Co-Head of EMEA Capital Markets at Deutsche Bank sagt: "Die Deutsche Bank ist stolz darauf, diese bahnbrechende Transaktion für unseren langjährigen Kunden KfW als Lead Arranger zu begleiten. Wir glauben, dass diese Transaktion ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung des Anleiheemissionsprozesses ist und dazu beitragen wird, Standards für künftige Anleiheemissionen zu setzen - nicht nur in unserem Heimatmarkt."
"Diese Transaktion ist ein weiterer Meilenstein in Richtung eines digitalen Anleihemarktes. Die konkreten Maßnahmen, wie digitale Anleihen massentauglich zu gestalten sind, werden immer klarer", kommentiert Friedrich Luithlen, Leiter des Bereichs Debt Capital Markets & Syndication bei der DZ BANK AG.
"So geht Innovation "Made in Germany": Als führendes Kapitalmarkthaus in Deutschland und langjähriger Partner der KfW haben wir gerne unsere Kräfte gebündelt, um diese Premiere einer syndizierten Blockchain-basierten Anleihe in Deutschland erfolgreich umzusetzen. Die Resonanz dieser Transaktion spricht gleichermaßen für die herausragende Qualität der KfW und die Zukunftsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes", sagt Daniel Wrobel, Bereichsleiter Financial Institutions & Corporates bei der LBBW.
Hendrik König, Head of Digital Assets Office beim Bankhaus Metzler, ergänzt: "Wir freuen uns sehr, als Joint Bookrunner bei diesem wegweisenden Projekt mitzuwirken. Wir sind der Überzeugung, dass diese erfolgreiche Transaktion ein bedeutendes Signal darstellt für das Digital Assets Ökosystem in Deutschland und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Frankfurt/Deutschland im Hinblick auf den Kapitalmarkt von morgen."
"Mit der Begebung ihrer ersten Blockchain-basierten Anleihe hat die KfW als Innovationstreiberin einen Meilenstein für den Finanzplatz Deutschland gesetzt, der die Tokenisierungsentwicklungen an den Kapitalmärkten weiter beschleunigen wird. Union Investment durfte die KfW bei der Entwicklung und Umsetzung dieses tokenisierten Wertpapiers auf einer gemeinsamen, partnerschaftlichen Lernreise über die letzten Monate eng begleiten und ist Ankerinvestor bei dieser Transaktion. Dies ist ein bedeutender Schritt im Rahmen unserer Strategie rund um die Token Ökonomie und digitale Assets. Die Blockchain-Technologie hat das Potenzial, effizientere Kapitalmarktprozesse zu schaffen, Transaktionen für unsere Kundinnen und Kunden schneller und kostengünstiger zu machen sowie zukünftig neue Produktangebote zu ermöglichen", sagt Christoph Hock, Head of Tokenisation and Digital Assets bei Union Investment.
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.
Diese Veröffentlichung stellt insbesondere kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Wertpapiere werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Diese Veröffentlichung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, die Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Veröffentlichung oder ihren Inhalt handeln.
Kein Mitglied des Bookrunner-Konsortiums oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung, oder für andere Informationen in Bezug auf die Wertpapiere (ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihres Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben. Die Mitglieder des Bookrunner-Konsortiums handeln ausschließlich für die KfW und für niemanden sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie betrachten keine anderen Personen als Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion und sind gegenüber niemandem außer der KfW dafür verantwortlich, die ihren jeweiligen Kunden zustehenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Veröffentlichung oder andere hierin erwähnte Angelegenheit zu beraten. Im Zusammenhang mit der Emission der Wertpapiere können die Mitglieder des Bookrunner-Konsortiums und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren auf eigene Rechnung handeln, die Wertpapiere zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft die Wertpapiere halten, kaufen, verkaufen, anbieten oder anderweitig für eigene Rechnung in den Wertpapieren und anderen Wertpapieren der KfW handeln. Die Mitglieder des Bookrunner-Konsortiums beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen anzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung von gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen erforderlich.
Bei bestimmten Aussagen in dieser Veröffentlichung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Veröffentlichung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Veröffentlichung widerspiegeln. In dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Sybille Bauernfeind,
Tel. +49 69 7431 2038
E-Mail: Sybille.Bauernfeind@kfw.de, Internet: www.kfw.de
Original-Content von: KfW, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/41193/5814690
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Die KfW begibt ihre erste Blockchain-basierte digitale Anleihe in Form eines Kryptowertpapiers nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) mit Valuta 4. Juli 2024. Damit gehört die KfW zu den ersten Emittenten eines Kryptowertpapiers aus dem deutschen Bankensektor.
Die Anleihe (Moody's: Aaa, S&P: AAA, Scope: AAA) hat ein Volumen von EUR 100 Mio., eine Laufzeit bis 10. Dezember 2025 und einen Kupon von 3,125 %.
Tim Armbruster, Treasurer der KfW kommentiert: "Die Emission unseres ersten Kryptowertpapiers ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf unserer digitalen Lernreise. Unser Ziel war es von Anfang an, möglichst viele Marktteilnehmer an der Transaktion zu beteiligen, um gemeinsam Neues zu lernen und die Innovation, die uns der Gesetzgeber durch das eWpG ermöglicht hat, zusammen mit unseren Bankenpartnern, unserem Ankerinvestor Union Investment und weiteren interessierten Investoren zu verproben. Die gute Partizipation von Investoren zeigt deren großes Interesse an der Digitalisierung von Kapitalmarkttransaktionen. Dieses Potenzial wollen wir nun nutzen, um Skalierungsmöglichkeiten für unsere Refinanzierungsaktivitäten zu eruieren."
Die KfW hat bei ihrer ersten Kryptowertpapieranleihe besonderen Wert auf das Investorenengagement gelegt. Daher wurde die Transaktion von einem Bookrunner-Konsortium bestehend aus DZ BANK AG, Deutsche Bank AG, LBBW und Bankhaus Metzler begleitet, das die vier Säulen des deutschen Bankensystems ganzheitlich abbildet. Während des vorangegangenen rund achtwöchigen Zeitraums fand zudem ein durch das Bookrunner-Konsortium organisierter intensiver Wissensaustausch zu Besonderheiten der Transaktion mit potenziellen europäischen Investoren statt, wodurch u.a. folgende Investoren gewonnen werden konnten: Berliner Volksbank, DekaBank, LBBW, Solventis AG, Sparkasse Pforzheim Calw, WI Bank. Darüber hinaus hat Union Investment als wichtiger Ankerinvestor die Transaktion von Beginn an partnerschaftlich begleitet.
Damit ist die KfW die erste Emittentin eines syndizierten Kryptowertpapiers gemäß eWpG. Die DZ BANK AG wird zentral für die Investoren in Form einer Sammeleintragung im Register als Inhaberin der Anleihe eingetragen. Das Frankfurter Fintech Cashlink Technologies GmbH fungiert als Kryptowertpapierregisterführer. Hauck Aufhäuser Digital Custody stellt die notwendigen Kryptoverwahrdienstleistungen für die KfW zur Verfügung. Bei der rechtlichen Beratung vertraute die KfW auf die Expertise von Linklaters LLP; das Bookrunner-Konsortium wurde von Hengeler Mueller unterstützt.
Weitere Blockchain-basierte digitale Transaktion in Planung
Während bei der aktuellen Transaktion das Investorenengagement und die Erprobung neuer Projektpartnerrollen, z.B. die des Kryptowertpapier-registerführers, im Vordergrund standen, plant die KfW bereits die nächsten Schritte, um auch die DLT-basierte Abwicklung der Zahlungsströme (in Zentralbankgeld) zu testen.
Gaetano Panno, Head of Transaction Management bei der KfW kommentiert: "Wir bereiten uns aktuell schon auf die Emission einer weiteren Blockchain-basierten digitalen Anleihe vor, bei der wir den Fokus auf die Digitalisierung der Zahlungsströme legen werden." Konkret geht es darum, die Abwicklung von Wertpapieren in Zentralbankgeld zu testen. Hierfür greift die KfW auf die Triggerlösung der Deutschen Bundesbank zurück. Die Europäische Zentralbank hat für diese Zwecke eine Explorationsphase mit interessierten Marktteilnehmern gestartet, an der sich die KfW als Emittentin beteiligen wird. "Nach Abschluss der Transaktion haben wir dann den gesamten Front-to-End-Prozess von der Begebung eines Kryptowertpapiers bis zur Rückzahlung getestet. Diese Erfahrung gilt es dann mit anderen Marktteilnehmern zu teilen und praktische Implikationen für die Weiterentwicklung dieses innovativen Marktsegments abzuleiten", führt Panno aus.
Mark Lewellen, Co-Head of EMEA Capital Markets at Deutsche Bank sagt: "Die Deutsche Bank ist stolz darauf, diese bahnbrechende Transaktion für unseren langjährigen Kunden KfW als Lead Arranger zu begleiten. Wir glauben, dass diese Transaktion ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung des Anleiheemissionsprozesses ist und dazu beitragen wird, Standards für künftige Anleiheemissionen zu setzen - nicht nur in unserem Heimatmarkt."
"Diese Transaktion ist ein weiterer Meilenstein in Richtung eines digitalen Anleihemarktes. Die konkreten Maßnahmen, wie digitale Anleihen massentauglich zu gestalten sind, werden immer klarer", kommentiert Friedrich Luithlen, Leiter des Bereichs Debt Capital Markets & Syndication bei der DZ BANK AG.
"So geht Innovation "Made in Germany": Als führendes Kapitalmarkthaus in Deutschland und langjähriger Partner der KfW haben wir gerne unsere Kräfte gebündelt, um diese Premiere einer syndizierten Blockchain-basierten Anleihe in Deutschland erfolgreich umzusetzen. Die Resonanz dieser Transaktion spricht gleichermaßen für die herausragende Qualität der KfW und die Zukunftsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes", sagt Daniel Wrobel, Bereichsleiter Financial Institutions & Corporates bei der LBBW.
Hendrik König, Head of Digital Assets Office beim Bankhaus Metzler, ergänzt: "Wir freuen uns sehr, als Joint Bookrunner bei diesem wegweisenden Projekt mitzuwirken. Wir sind der Überzeugung, dass diese erfolgreiche Transaktion ein bedeutendes Signal darstellt für das Digital Assets Ökosystem in Deutschland und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Frankfurt/Deutschland im Hinblick auf den Kapitalmarkt von morgen."
"Mit der Begebung ihrer ersten Blockchain-basierten Anleihe hat die KfW als Innovationstreiberin einen Meilenstein für den Finanzplatz Deutschland gesetzt, der die Tokenisierungsentwicklungen an den Kapitalmärkten weiter beschleunigen wird. Union Investment durfte die KfW bei der Entwicklung und Umsetzung dieses tokenisierten Wertpapiers auf einer gemeinsamen, partnerschaftlichen Lernreise über die letzten Monate eng begleiten und ist Ankerinvestor bei dieser Transaktion. Dies ist ein bedeutender Schritt im Rahmen unserer Strategie rund um die Token Ökonomie und digitale Assets. Die Blockchain-Technologie hat das Potenzial, effizientere Kapitalmarktprozesse zu schaffen, Transaktionen für unsere Kundinnen und Kunden schneller und kostengünstiger zu machen sowie zukünftig neue Produktangebote zu ermöglichen", sagt Christoph Hock, Head of Tokenisation and Digital Assets bei Union Investment.
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Diese Veröffentlichung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, die Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Veröffentlichung oder ihren Inhalt handeln.
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Bei bestimmten Aussagen in dieser Veröffentlichung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Veröffentlichung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Veröffentlichung widerspiegeln. In dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen.
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