Alphabet Inc. will in Zukunft striktere Regeln für Werbetreibende einführen, um gegen die Verbreitung von Desinformationen, speziell im Kontext von Wahlen, gegen zu gehen. Werbeanzeigen, die digital veränderte Inhalte einsetzen, um tatsächliche oder realitätsnahe Personen oder Ereignisse darzustellen, müssen künftig als solche kenntlich gemacht werden. Nachdem im April während der allgemeinen Wahlen in einem großen asiatischen Land gefälschte Videos zweier Filmstars kursierten, welche einen führenden Politiker des Landes öffentlich kritisierten, verstärkt Alphabet Inc. nun sein Vorgehen. Die aktualisierten Offenlegungsvorschriften fordern von den Marketingfachleuten, in den Kampagneneinstellungen unter dem Bereich "veränderte oder synthetische Inhalte" einen entsprechenden Vermerk zu setzen.
Unternehmen bekämpft Wahlmanipulation
Ein anderer Tech-Gigant teilte zudem mit, dass mehrere verdeckte Einflussoperationen aufgespürt wurden, die darauf abzielten, mit Hilfe von KI-Modellen im Internet Desinformation zu verbreiten. Im Kontext der Bekämpfung von falschen Darstellungen werden Werbetreibende nun verpflichtet, eine "deutlich sichtbare Offenlegung" für Nutzer bereitzustellen. Dies soll vor allem bei Werbeanzeigen in Feeds und Shorts auf Mobilgeräten sowie in Livestreams auf Computern und Fernsehern erfolgen. Der Tech-Konzern verspricht, dieser neuen Herausforderung mit einem adäquaten Ansatz in verschiedenen Werbeformaten zu begegnen, wobei die akzeptable Offenlegungssprache je nach Kontext der Anzeige variieren wird. Diese Maßnahmen sollen als Warnung dienen, dass das Praktizieren von "Fake it till you make it" im Geschäftsleben nicht akzeptabel ist.
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