Betriebsvermögen genießt bei der Erbschaftsteuer in der Regel eine bevorzugte Behandlung. Abgegrenzt davon wird das Verwaltungsvermögen, das nicht den eigenbetrieblichen Zwecken dient. Doch wozu gehört ein Parkhaus? Darüber hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen ein neues Urteil gesprochen. Im Mittelpunkt steht ein Parkhaus, dessen erbschaftsteuerliche Einordnung als Verwaltungsvermögen nun endgültig geklärt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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