Dresden - Angesichts des Erstarkens der AfD fordert die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) ein entschlosseneres Vorgehen gegen Extremisten in den staatlichen Behörden.
"Wir haben es aktuell mit einer Partei zu tun, die zwar demokratisch gewählt wird, die es sich aber zur Aufgabe gemacht hat, unser demokratisches System zum Erodieren zu bringen", sagte Meier der Wochenzeitung "Die Zeit". Der Staat müsse die Verwaltung und Justiz so resilient wie möglich machen.
Hintergrund sind Sorgen in den etablierten Parteien, die AfD werde etwa durch Einflussnahme auf die Besetzung von Richterposten demokratische Rechte beseitigen. Die Ampelparteien haben deshalb auf Bundesebene eine Grundgesetzänderung ins Spiel gebracht, um das Bundesverfassungsgericht stärker abzuschirmen. Die Union ist bislang dagegen.
"Für Polizei und Justizvollzug - zwei besonders grundrechtssensible Bereiche - haben wir in Sachsen deshalb einen Verfassungstreue-Check eingeführt, eine gesetzliche Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Aufnahme in den Beamtendienst", sagte Meier. Solange die AfD nicht verboten sei, könnten AfD-Mitglieder allerdings nicht grundsätzlich aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. "Die Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus. Man muss immer im Einzelfall prüfen", so die Justizministerin.
"Wir haben es aktuell mit einer Partei zu tun, die zwar demokratisch gewählt wird, die es sich aber zur Aufgabe gemacht hat, unser demokratisches System zum Erodieren zu bringen", sagte Meier der Wochenzeitung "Die Zeit". Der Staat müsse die Verwaltung und Justiz so resilient wie möglich machen.
Hintergrund sind Sorgen in den etablierten Parteien, die AfD werde etwa durch Einflussnahme auf die Besetzung von Richterposten demokratische Rechte beseitigen. Die Ampelparteien haben deshalb auf Bundesebene eine Grundgesetzänderung ins Spiel gebracht, um das Bundesverfassungsgericht stärker abzuschirmen. Die Union ist bislang dagegen.
"Für Polizei und Justizvollzug - zwei besonders grundrechtssensible Bereiche - haben wir in Sachsen deshalb einen Verfassungstreue-Check eingeführt, eine gesetzliche Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Aufnahme in den Beamtendienst", sagte Meier. Solange die AfD nicht verboten sei, könnten AfD-Mitglieder allerdings nicht grundsätzlich aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. "Die Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus. Man muss immer im Einzelfall prüfen", so die Justizministerin.
© 2024 dts Nachrichtenagentur