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Applied Materials: Breakout bietet attraktive Einstiegschance!

Ausbruch in Vorbereitung!

Rückblick

Auf die Aktie hatten wir bereits letzte Woche nach einem möglichen Rücksetzer hingewiesen. Nun bietet sich erneut eine attraktive Einstiegschance bei dem weltweit führenden Anbieter von Feinwerkstofftechnik-Lösungen für die Halbleiter-, Flachbildschirm- und Photovoltaik-Industrie. Nachdem sich die Aktie im Juni aus der Seitwärtsbewegung befreien konnte, sahen wir einen starken Anstieg, welcher korrigiert wurde.

Applied Materials-Aktie: Chart vom 02.07.2024, Kürzel: AMAT, Kurs: 241.04 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit dem Ausbruch über 241.30 USD würden wir ein Kaufsignal bekommen. Der Stopp ließe sich unterhalb der 20-Tagelinie setzen.

Mögliches bärisches Szenario

Geht es unter das letzte Pivot-Tief bei 228.50 USD, ist mit tieferen Notierungen zu rechnen.

Meinung

Applied Materials liefert Ausrüstungen für die Halbleiterherstellung. Zum Leistungsspektrum gehören auch schlüsselfertige Fabriken zur Herstellung von Solarzellen, Ersatzteile sowie Wartungs- und Reparaturleistungen. Der Rücksetzer der Aktie zur 20-Tagelinie hat wieder Käufer angezogen. Wer noch Einsteigen möchte, kann dazu die bevorstehende Aufwärtsbewegung nutzen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 199.43 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.38 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Applied Materials ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 03.07.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMAT hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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