Während der Energiekrise schöpfte die Bundesregierung sogenannte Zufallsgewinne von Energie-Unternehmen ab. Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun damit befassen, ob das rechtens war. Die Beschwerde mehrerer Erneuerbarer-Energien-Unternehmen soll im September vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden. Im März 2023 hatte eine Gruppe von Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Einer davon ist der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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