Vaduz (ots) -
Am Freitag, 13. September 2024, findet die Eintragung in das "Goldene Buch" auf Schloss Vaduz statt. Folgende Lehrabsolventinnen und -absolventen können sich ins "Goldene Buch" eintragen:
- Lehrabsolventinnen und -absolventen mit einem liechtensteinischen Lehrvertrag,
- in Liechtenstein wohnhafte Lehrabsolventinnen und -absolventen mit einem ausländischen Lehrabschluss sowie
- im Ausland wohnhafte Lehrabsolventinnen und -absolventen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft,
welche ihre betrieblich oder schulisch organisierte berufliche Grundbildung in einem staatlich anerkannten Lehrberuf im Winter 2023/2024 oder Sommer 2024
- mit einer Durchschnittsnote 5,3 und besser, oder
- mit einem österreichischen Prüfungszeugnis mit der Beurteilungsstufe "mit Auszeichnung bestanden" oder "mit gutem Erfolg bestanden", oder
- mit einem deutschen Prüfungszeugnis mit dem Gesamtergebnis "sehr gut"
abgeschlossen haben.
Absolventinnen und Absolventen mit einem liechtensteinischen Lehrvertrag werden vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung persönlich eingeladen. Alle anderen vorgängig genannten Absolventinnen und Absolventen werden gebeten, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Postfach 684, 9490 Vaduz, bis spätestens 9. August 2024 eine Kopie ihres Fähigkeitszeugnisses und Notenausweises oder des Prüfungszeugnisses zukommen zu lassen.
Pressekontakt:
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Désirée Turnell, Sachbearbeiterin Lehraufsicht
T +423 236 72 02
Desiree.Turnell@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921260
Am Freitag, 13. September 2024, findet die Eintragung in das "Goldene Buch" auf Schloss Vaduz statt. Folgende Lehrabsolventinnen und -absolventen können sich ins "Goldene Buch" eintragen:
- Lehrabsolventinnen und -absolventen mit einem liechtensteinischen Lehrvertrag,
- in Liechtenstein wohnhafte Lehrabsolventinnen und -absolventen mit einem ausländischen Lehrabschluss sowie
- im Ausland wohnhafte Lehrabsolventinnen und -absolventen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft,
welche ihre betrieblich oder schulisch organisierte berufliche Grundbildung in einem staatlich anerkannten Lehrberuf im Winter 2023/2024 oder Sommer 2024
- mit einer Durchschnittsnote 5,3 und besser, oder
- mit einem österreichischen Prüfungszeugnis mit der Beurteilungsstufe "mit Auszeichnung bestanden" oder "mit gutem Erfolg bestanden", oder
- mit einem deutschen Prüfungszeugnis mit dem Gesamtergebnis "sehr gut"
abgeschlossen haben.
Absolventinnen und Absolventen mit einem liechtensteinischen Lehrvertrag werden vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung persönlich eingeladen. Alle anderen vorgängig genannten Absolventinnen und Absolventen werden gebeten, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Postfach 684, 9490 Vaduz, bis spätestens 9. August 2024 eine Kopie ihres Fähigkeitszeugnisses und Notenausweises oder des Prüfungszeugnisses zukommen zu lassen.
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Désirée Turnell, Sachbearbeiterin Lehraufsicht
T +423 236 72 02
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