Sonnenschutzkleidung schützt die Haut vor schädlicher UV-Strahlung und wird immer öfter gekauft. Doch muss eine Krankenkasse dafür aufkommen, wenn die Nutzerin eine schwere Sonnenallergie hat und ihr das Tragen derartiger Kleidung vom Arzt empfohlen wird? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn sie wegen einer Sonnenallergie dringend benötigt wird. Den vollständigen Artikel lesen ...
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