Vancouver, British Columbia--(Newsfile Corp. - 5. Juli 2024) - The Good Flour Corp. (CSE: GFCO) (OTC Pink: GFCOF) (FWB: 3KZ) ("GFCO" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass es den ursprünglich am 8. März 2024 angekündigten Darlehensvertrag (der "Darlehensvertrag") mit einem unabhängigen Kreditgeber (der "Kreditgeber") geändert hat, um den Nennbetrag, den das Unternehmen aufnehmen kann, auf bis zu 500.000 $ in angeforderten Drawdowns zu erhöhen, von Zeit zu Zeit (jeder Vorschuss ist ein "Darlehen"). Die gewährten Darlehen werden mit einem Zinssatz von 10 % pro Jahr verzinst, sind unbesichert und haben eine Laufzeit bis zum 8. September 2024.
Die Fazilität ist nicht revolvierend. Das Unternehmen beabsichtigt, alle als Darlehen gewährten Mittel für allgemeine Unternehmens- und Betriebskapitalzwecke zu verwenden. In Verbindung mit der Bereitstellung der Darlehensfazilität hat sich das Unternehmen bereit erklärt, insgesamt bis zu 1.785.700 Aktienkaufwarrants (jeweils ein "Bonus-Warrant") an den Kreditgeber auszugeben, wobei diese Bonus-Warrants anteilig nach dem Vorschuss jedes Darlehens gemäß dem Darlehensvertrag unverfallbar werden. Jeder Bonus-Warrant kann bis zum 15. März 2029 in eine (1) Stammaktie der Klasse "A" (jeweils eine "Bonus-Warrant-Aktie") zu einem Preis von 0,14 $ pro Bonus-Warrant-Aktie eingezogen werden. Die Gesamtsumme der im Rahmen des Darlehens ausgegebenen Bonus-Warrants beläuft sich auf 3.571.400.
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QUELLE: The Good Flour Corp.