Der Gesetzgeber hat sich bei der Installation von Balkonkraftwerken auf neue Regeln für Mieter geeinigt. Demnach können Vermieter und Wohneigentümergemeinschaften die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Bisher benötigten Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters, um ein Balkonkraftwerk anzubringen - ebenso brauchten Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft (WEG). Diese Zustimmung konnte bislang auch ohne sachlichen Grund verweigert werden. Den vollständigen Artikel lesen ...
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