Die BaFin möchte sich den Vorgang zur Rückabwicklung des Erwerbs der DIM durch ACCENTRO Real Estate noch einmal genauer ansehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 13. und 25. Juni die jeweilige Anordnung einer Anlassprüfung gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gegenüber der ACCENTRO Real Estate AG bekannt gegeben und hierüber heute auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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