Wien (ots) -
Rekursentscheidung des Oberlandesgerichtes Wien zum Rekurs der Finanzprokuratur gegen den Treuhandsanierungsplan liegt vor
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien über den Rekurs gegen den Beschluss, mit dem der am 18.03.2024 abgeschlossene Sanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG vom Handelsgericht Wien zu AZ 6 S 203/23w bestätigt wurde, liegt vor: Der angefochtene Beschluss wurde vom Oberlandesgericht Wien dahingehend abgeändert, dass dem am 18.03.2024 abgeschlossenen Sanierungsplan die Bestätigung versagt wird. Der ordentliche Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof wurde zugelassen.
Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt. Die Unternehmensfortführung der SIGNA Prime Selection AG bleibt sohin weiterhin aufrecht.
Pressekontakt:
Gaisberg Consulting GmbH
Mag. Thomas Huemer
eMail: thomas.huemer@gaisberg.eu
+43 (0) 664 884 464 27
Original-Content von: Gaisberg Consulting GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/120433/5818688
Rekursentscheidung des Oberlandesgerichtes Wien zum Rekurs der Finanzprokuratur gegen den Treuhandsanierungsplan liegt vor
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien über den Rekurs gegen den Beschluss, mit dem der am 18.03.2024 abgeschlossene Sanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG vom Handelsgericht Wien zu AZ 6 S 203/23w bestätigt wurde, liegt vor: Der angefochtene Beschluss wurde vom Oberlandesgericht Wien dahingehend abgeändert, dass dem am 18.03.2024 abgeschlossenen Sanierungsplan die Bestätigung versagt wird. Der ordentliche Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof wurde zugelassen.
Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt. Die Unternehmensfortführung der SIGNA Prime Selection AG bleibt sohin weiterhin aufrecht.
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