Gerichtsurteil gegen Telekom
Die Aktien der Deutschen Telekom zeigten sich im XETRA-Handel zuletzt mit einem Anstieg um 0,4 Prozent auf 23,93 EUR stabil. Dies könnte jedoch durch ein jüngstes Gerichtsurteil getrübt werden. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Telekom ihrem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zu öffentlich geförderten Netzen gewähren muss. Dieser Beschluss betrifft zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach und basiert auf einer Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Telekom gegen diese Entscheidung wurde abgelehnt.
Die Deutsche Telekom hatte argumentiert, dass die betroffenen Leerrohre auf eigene Kosten errichtet wurden und die staatliche Förderung nur das Verlegen der Glasfasern umfasse. Trotzdem wird die Telekom möglicherweise die Anordnung akzeptieren müssen. Analysten bleiben vorerst optimistisch und schätzen den Zielkurs der Aktie auf 29,39 EUR mit einer erwarteten Dividendenausschüttung von 0,894 EUR für das Jahr 2024.
Die jüngsten Entwicklungen könnten jedoch Unsicherheiten bei Anlegern hervorrufen. Während der Aktienkurs am 08.07.2024 auf das 52-Wochen-Hoch von 24,02 EUR geklettert war, bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil auf die zukünftige Kursentwicklung auswirkt. Die Telekom plant, ihre Position im laufenden Klageverfahren weiter zu verteidigen.
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