In Zukunft können Versammlungen von Wohneigentümern auch rein virtuell erfolgen ohne einer Teilnahme in Präsenz. Hierzu hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Für reine Online-Eigentümerversammlungen gelten aber bestimmte Voraussetzungen. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat sich der Bundestag nicht nur auf Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken verständigt. Der Bundestag hat außerdem dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zulassung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact