Die Deutsche Telekom muss ihre Leerrohre auch für die Konkurrenz öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einen Eilantrag des Konzerns abgewiesen. Dieser hatte sich gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur aus dem Frühjahr gerichtet. Vom Tisch ist das Thema damit allerdings noch nicht. Die verlegten Leerrohre seien schlicht zu dünn, um dort - neben den eigenen Kabeln - auch noch die Glasfaser-Kabel von anderen Anbietern einzuführen. So lautet das Hauptargument, mit dem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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