EQS-Ad-hoc: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Vorläufiges Ergebnis Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2024 / Vorläufiges Ergebnis
Im Zuge der Aufstellung des Halbjahresabschlusses der Allerthal-Werke AG zum 30. Juni 2024 zeichnet sich ein vorläufiger handelsrechtlicher Fehlbetrag (ungeprüft) von rd. -0,3 Mio. EUR ab. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres war ein Halbjahresüberschuss von 1,68 Mio. EUR zu verzeichnen.
Aufgrund der Wesensart des Geschäftsmodells der Gesellschaft können unterjährig erzielte Ergebnisse nicht auf das Gesamtjahr (oder andere Zeiträume) hochgerechnet werden. Das Jahresergebnis per Jahresultimo kann daher sowohl höher, aber auch niedriger als das erzielte Halbjahresergebnis ausfallen.
Die Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses wird voraussichtlich am 28. August 2024 erfolgen.
Köln, den 09. Juli 2024
Der Vorstand
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