Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU-Gesetz, FIUG) verabschiedet.
Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) ist die zentrale Amtsstelle zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht u.a. die Entgegennahme, Auswertung und Analyse sowohl von Verdachtsmitteilungen, die durch die Sorgfaltspflichtigen erstattet werden, als auch von Informationen, die im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit von Partnerbehörden an die SFIU übermittelt werden. Zudem nimmt die SFIU verschiedene Vollzugsaufgaben wie beispielsweise die Entgegennahme von Meldungen im Zusammenhang mit beschlossenen internationalen Sanktionen wahr.
Die SFIU sieht sich zunehmend erheblichen Herausforderungen bei der Bewertung, Priorisierung, Verarbeitung und Analyse von Verdachtsmitteilungen sowie Informationen von Partnerbehörden ausgesetzt. Die stark gestiegene Anzahl an Verdachtsmitteilungen und zu verarbeitenden Informationen erfordert massgeschneiderte Prozesse, die die jeweils aktuellen Trends und Risiken im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung risikobasiert und zielgerichtet adressieren, damit die SFIU ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Mit dieser Vernehmlassungsvorlage wird folglich eine gesetzliche Klarstellung zur risikobasierten Arbeitsweise der SFIU statuiert, welche im Einklang mit den internationalen Vorgaben steht. Darüber hinaus sollen die Zusammenarbeitsbestimmungen zwischen der SFIU und den Sorgfaltspflichtigen im Rahmen von sog. Public Private Partnerships gesetzlich geregelt werden, um die bereits bestehende Zusammenarbeit weiter auszubauen.
Ergänzend wird die verbliebene MONEYVAL-Empfehlung betreffend die technische Umsetzung der FATF-Standards, die die SFIU im Rahmen der Vereinbarungen mit nationalen und internationalen (Partner-)Behörden betrifft, adressiert. Zudem sollen die bestehenden Akteneinsichtsrechte auf die spezifische Rolle der SFIU und analog zu den Regelungen der Datenschutzauskunftsersuchen angepasst werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 18. September 2024.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921354
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU-Gesetz, FIUG) verabschiedet.
Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) ist die zentrale Amtsstelle zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht u.a. die Entgegennahme, Auswertung und Analyse sowohl von Verdachtsmitteilungen, die durch die Sorgfaltspflichtigen erstattet werden, als auch von Informationen, die im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit von Partnerbehörden an die SFIU übermittelt werden. Zudem nimmt die SFIU verschiedene Vollzugsaufgaben wie beispielsweise die Entgegennahme von Meldungen im Zusammenhang mit beschlossenen internationalen Sanktionen wahr.
Die SFIU sieht sich zunehmend erheblichen Herausforderungen bei der Bewertung, Priorisierung, Verarbeitung und Analyse von Verdachtsmitteilungen sowie Informationen von Partnerbehörden ausgesetzt. Die stark gestiegene Anzahl an Verdachtsmitteilungen und zu verarbeitenden Informationen erfordert massgeschneiderte Prozesse, die die jeweils aktuellen Trends und Risiken im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung risikobasiert und zielgerichtet adressieren, damit die SFIU ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Mit dieser Vernehmlassungsvorlage wird folglich eine gesetzliche Klarstellung zur risikobasierten Arbeitsweise der SFIU statuiert, welche im Einklang mit den internationalen Vorgaben steht. Darüber hinaus sollen die Zusammenarbeitsbestimmungen zwischen der SFIU und den Sorgfaltspflichtigen im Rahmen von sog. Public Private Partnerships gesetzlich geregelt werden, um die bereits bestehende Zusammenarbeit weiter auszubauen.
Ergänzend wird die verbliebene MONEYVAL-Empfehlung betreffend die technische Umsetzung der FATF-Standards, die die SFIU im Rahmen der Vereinbarungen mit nationalen und internationalen (Partner-)Behörden betrifft, adressiert. Zudem sollen die bestehenden Akteneinsichtsrechte auf die spezifische Rolle der SFIU und analog zu den Regelungen der Datenschutzauskunftsersuchen angepasst werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 18. September 2024.
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