Vaduz (ots) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (AStA-Gesetz) sowie des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) verabschiedet.
Liechtenstein hat 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) eingeführt. Die ordnungsgemässe Umsetzung des AIA wird im Rahmen eines mehrstufigen und laufenden Überprüfungsprozesses (Peer-Review-Verfahren) durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes überwacht. Der gesamte Peer-Review-Prozess dauert bis ins Jahr 2025 an, der Prozess soll Mitte/Ende 2025 mit einem Länder-Rating enden.
Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen sollen die bisherigen Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Peer-Review-Verfahren rechtzeitig adressiert werden, sodass Liechtenstein in Einklang mit der Finanzplatzstrategie ein möglichst gutes Länder-Rating erzielt. Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Erweiterung der Registrierungspflicht und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sicherstellung einer entsprechenden internen Organisation für AIA-Zwecke bei den betroffenen Finanzintermediären. Daneben werden die Regelungen für die Kontrollen und Auskunftspflichten verbessert.
Mit diesem aktiven Vorgehen setzt Liechtenstein seinen bewährten Weg fort. Die bisherigen Arbeiten zur effektiven Umsetzung des AIA und das überwiegend positive Feedback aus dem Peer-Review-Verfahren sind das Resultat von umfangreichen gemeinsamen Anstrengungen mit den Finanzplatzverbänden.,.
Die gegenständliche Vorlage beinhaltet nebst Abänderungen des AIA-Gesetzes analoge Anpassungen des FATCA-Gesetzes und des AStA-Gesetzes. Zudem wird das CbC-Gesetz angepasst, damit der Länderbericht nicht nur von liechtensteinischen Konzernobergesellschaften, sondern auch von anderen liechtensteinischen Geschäftseinheiten des Konzerns eingereicht werden kann.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 67 47
Simon.Biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921353
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (AStA-Gesetz) sowie des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz) verabschiedet.
Liechtenstein hat 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) eingeführt. Die ordnungsgemässe Umsetzung des AIA wird im Rahmen eines mehrstufigen und laufenden Überprüfungsprozesses (Peer-Review-Verfahren) durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes überwacht. Der gesamte Peer-Review-Prozess dauert bis ins Jahr 2025 an, der Prozess soll Mitte/Ende 2025 mit einem Länder-Rating enden.
Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen sollen die bisherigen Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Peer-Review-Verfahren rechtzeitig adressiert werden, sodass Liechtenstein in Einklang mit der Finanzplatzstrategie ein möglichst gutes Länder-Rating erzielt. Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Erweiterung der Registrierungspflicht und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sicherstellung einer entsprechenden internen Organisation für AIA-Zwecke bei den betroffenen Finanzintermediären. Daneben werden die Regelungen für die Kontrollen und Auskunftspflichten verbessert.
Mit diesem aktiven Vorgehen setzt Liechtenstein seinen bewährten Weg fort. Die bisherigen Arbeiten zur effektiven Umsetzung des AIA und das überwiegend positive Feedback aus dem Peer-Review-Verfahren sind das Resultat von umfangreichen gemeinsamen Anstrengungen mit den Finanzplatzverbänden.,.
Die gegenständliche Vorlage beinhaltet nebst Abänderungen des AIA-Gesetzes analoge Anpassungen des FATCA-Gesetzes und des AStA-Gesetzes. Zudem wird das CbC-Gesetz angepasst, damit der Länderbericht nicht nur von liechtensteinischen Konzernobergesellschaften, sondern auch von anderen liechtensteinischen Geschäftseinheiten des Konzerns eingereicht werden kann.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
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Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 67 47
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