Vaduz (ots) -
Die Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Um Ermittlungen voranzutreiben und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen festzustellen, ist daher eine enge und rasche internationale Polizeizusammenarbeit entscheidend. Diese soll mit dem sogenannten Prümer Abkommen sowie dem Eurodac-Protokoll verstärkt werden, womit der Informationsaustausch zwischen den liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden und denjenigen der EU-Staaten künftig effizienter und schneller werden soll.
Die durch die Prümer Beschlüsse eingeführte Zusammenarbeit wird es den liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden und insbesondere der Landespolizei künftig erlauben innerhalb kurzer Zeit festzustellen, welche ausländischen Behörden über relevante Informationen verfügen. Verbindungen zwischen Straftaten in Liechtenstein und im Ausland können so rascher festgestellt sowie Seriendelikte und Vorgehensweisen krimineller Organisationen schneller erkannt und aufgedeckt werden. Die allgemeinen Ermittlungen wie auch die Identifizierung gesuchter Personen wird sich hierdurch effizienter gestalten. Dabei ist vor allem der Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten relevant. Das Abkommen bildet somit ein wichtiges Instrument in der Bekämpfung von organisierter und transnationaler Kriminalität sowie des Terrorismus und verbessert damit die Sicherheit unserer Bevölkerung.
Die Umsetzung des Abkommens über die Beteiligung an Prüm bildet eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Die Eurodac-Datenbank enthält Fingerabdruckdaten von Drittstaatsangehörigen, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch stellen oder die beim Versuch, illegal in den Dublin-Raum einzureisen, in Gewahrsam genommen worden sind. Mit der Ratifikation des Eurodac-Protokolls werden die liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Informationen haben, die grundlegend für Ermittlungen im Zusammenhang mit Terrorismus oder schweren Straftaten sein können.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den entsprechenden Bericht und Antrag verabschiedet.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
markus.biedermann@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921352
Die Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Um Ermittlungen voranzutreiben und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen festzustellen, ist daher eine enge und rasche internationale Polizeizusammenarbeit entscheidend. Diese soll mit dem sogenannten Prümer Abkommen sowie dem Eurodac-Protokoll verstärkt werden, womit der Informationsaustausch zwischen den liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden und denjenigen der EU-Staaten künftig effizienter und schneller werden soll.
Die durch die Prümer Beschlüsse eingeführte Zusammenarbeit wird es den liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden und insbesondere der Landespolizei künftig erlauben innerhalb kurzer Zeit festzustellen, welche ausländischen Behörden über relevante Informationen verfügen. Verbindungen zwischen Straftaten in Liechtenstein und im Ausland können so rascher festgestellt sowie Seriendelikte und Vorgehensweisen krimineller Organisationen schneller erkannt und aufgedeckt werden. Die allgemeinen Ermittlungen wie auch die Identifizierung gesuchter Personen wird sich hierdurch effizienter gestalten. Dabei ist vor allem der Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten relevant. Das Abkommen bildet somit ein wichtiges Instrument in der Bekämpfung von organisierter und transnationaler Kriminalität sowie des Terrorismus und verbessert damit die Sicherheit unserer Bevölkerung.
Die Umsetzung des Abkommens über die Beteiligung an Prüm bildet eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Die Eurodac-Datenbank enthält Fingerabdruckdaten von Drittstaatsangehörigen, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch stellen oder die beim Versuch, illegal in den Dublin-Raum einzureisen, in Gewahrsam genommen worden sind. Mit der Ratifikation des Eurodac-Protokolls werden die liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Informationen haben, die grundlegend für Ermittlungen im Zusammenhang mit Terrorismus oder schweren Straftaten sein können.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den entsprechenden Bericht und Antrag verabschiedet.
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