Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetzes (EWR-RWDG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht ("ESFS-Review")) verabschiedet.
Das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) besteht in der EU seit 2011. Seit Ende September 2016 ist Liechtenstein umfassend in das ESFS eingebunden und ist Vollmitglied ohne Stimmrecht in der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Ausserdem nimmt Liechtenstein als Beobachter an den Sitzungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) teil.
Im Jahr 2019 wurde das System in der EU revidiert. Die entsprechenden Rechtsakte - die Verordnungen (EU) 2019/2175 und (EU) 2019/2176 sowie die Richtlinie (EU) 2019/2177 - befinden sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Nach der rechtskräftigen Übernahme der Rechtsakte in das EWR-Abkommen werden die Verordnungen grundsätzlich unmittelbar in Liechtenstein anwendbar sein. Einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2175 bedingen jedoch Anpassungen im nationalen Recht. Die Regelungen der Richtlinie (EU) 2019/2177 sind zudem im liechtensteinischen Recht umzusetzen.
Die von der Regierung verabschiedete Vorlage enthält die notwendige Anpassung des EWR-RWDG, um Kompetenzverschiebungen bei der Anerkennung und Beaufsichtigung von Administratoren mit Sitz in Drittstaaten sowie Administratoren von bestimmten kritischen Referenzwerten von den nationalen Behörden hin zur ESMA bzw. zur EFTA-Überwachungsbehörde zu reflektieren. Des Weiteren werden Anpassungen am VersAG vorgenommen, die der Verstärkung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden in den EWR-Mitgliedstaaten dienen.
Unabhängig vom ESFS-Review wird die von der Regierung verabschiedete Vorlage dazu genutzt, die Sanktionsveröffentlichungsbestimmungen einiger finanzmarktrechtlicher Spezialgesetze zu präzisieren.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921357
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetzes (EWR-RWDG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht ("ESFS-Review")) verabschiedet.
Das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) besteht in der EU seit 2011. Seit Ende September 2016 ist Liechtenstein umfassend in das ESFS eingebunden und ist Vollmitglied ohne Stimmrecht in der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Ausserdem nimmt Liechtenstein als Beobachter an den Sitzungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) teil.
Im Jahr 2019 wurde das System in der EU revidiert. Die entsprechenden Rechtsakte - die Verordnungen (EU) 2019/2175 und (EU) 2019/2176 sowie die Richtlinie (EU) 2019/2177 - befinden sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Nach der rechtskräftigen Übernahme der Rechtsakte in das EWR-Abkommen werden die Verordnungen grundsätzlich unmittelbar in Liechtenstein anwendbar sein. Einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2175 bedingen jedoch Anpassungen im nationalen Recht. Die Regelungen der Richtlinie (EU) 2019/2177 sind zudem im liechtensteinischen Recht umzusetzen.
Die von der Regierung verabschiedete Vorlage enthält die notwendige Anpassung des EWR-RWDG, um Kompetenzverschiebungen bei der Anerkennung und Beaufsichtigung von Administratoren mit Sitz in Drittstaaten sowie Administratoren von bestimmten kritischen Referenzwerten von den nationalen Behörden hin zur ESMA bzw. zur EFTA-Überwachungsbehörde zu reflektieren. Des Weiteren werden Anpassungen am VersAG vorgenommen, die der Verstärkung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden in den EWR-Mitgliedstaaten dienen.
Unabhängig vom ESFS-Review wird die von der Regierung verabschiedete Vorlage dazu genutzt, die Sanktionsveröffentlichungsbestimmungen einiger finanzmarktrechtlicher Spezialgesetze zu präzisieren.
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