Vaduz (ots) -
Im Nachgang zur Landtagssitzung vom Juni 2024, in welcher der Landtag die von der Regierung beantragten Ergänzungskredite für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek abgelehnt hat, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 über die nächsten Schritte beraten.
Der Landtag hat im Jahr 2019 entschieden, dass das Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genutzt werden soll. Gleichzeitig sprach sich der Landtag für einen entsprechenden Verpflichtungskredit aus, der auch ohne Ergänzungskredit Gültigkeit hat. Die Regierung ist also angehalten, diesem Beschluss des Landtags nachzukommen. In der Diskussion betreffend des Ergänzungskredits im Landtag im Juni 2024 war der zusätzliche Finanzbedarf der zentrale Grund für die Ablehnung des Antrags der Regierung. Aufgrund dieser Ausgangslage steht die Frage im Raum, ob dieser zusätzliche Kreditbedarf für die Umsetzung des vorliegenden Bauprojekts aus anderen Quellen gedeckt werden könnte.
Die Regierung hat entschieden, dass Gespräche mit der Gemeinde Vaduz sowie mit gemeinnützigen Stiftungen und privaten Institutionen aufgenommen werden sollen, um die Frage der Zusatzfinanzierung zu klären. Da die Projektplanung praktisch abgeschlossen und das Projekt weit fortgeschritten ist, erscheint diese Prüfung angezeigt. Die Gespräche sollen zeitnah beginnen und im Herbst abgeschlossen werden, um Klarheit über die weiteren Schritte zu schaffen. Sollten die Gespräche erfolglos bleiben, müssten die aufgelaufenen Kosten abgeschrieben werden und das Projekt kann nicht umgesetzt werden.
Aufgrund dessen hat die Regierung gleichzeitig entschieden, dass das leerstehende Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz bis zum Abschluss der Gespräche keiner Zwischennutzung zugeführt werden soll.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921377
Im Nachgang zur Landtagssitzung vom Juni 2024, in welcher der Landtag die von der Regierung beantragten Ergänzungskredite für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek abgelehnt hat, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 über die nächsten Schritte beraten.
Der Landtag hat im Jahr 2019 entschieden, dass das Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genutzt werden soll. Gleichzeitig sprach sich der Landtag für einen entsprechenden Verpflichtungskredit aus, der auch ohne Ergänzungskredit Gültigkeit hat. Die Regierung ist also angehalten, diesem Beschluss des Landtags nachzukommen. In der Diskussion betreffend des Ergänzungskredits im Landtag im Juni 2024 war der zusätzliche Finanzbedarf der zentrale Grund für die Ablehnung des Antrags der Regierung. Aufgrund dieser Ausgangslage steht die Frage im Raum, ob dieser zusätzliche Kreditbedarf für die Umsetzung des vorliegenden Bauprojekts aus anderen Quellen gedeckt werden könnte.
Die Regierung hat entschieden, dass Gespräche mit der Gemeinde Vaduz sowie mit gemeinnützigen Stiftungen und privaten Institutionen aufgenommen werden sollen, um die Frage der Zusatzfinanzierung zu klären. Da die Projektplanung praktisch abgeschlossen und das Projekt weit fortgeschritten ist, erscheint diese Prüfung angezeigt. Die Gespräche sollen zeitnah beginnen und im Herbst abgeschlossen werden, um Klarheit über die weiteren Schritte zu schaffen. Sollten die Gespräche erfolglos bleiben, müssten die aufgelaufenen Kosten abgeschrieben werden und das Projekt kann nicht umgesetzt werden.
Aufgrund dessen hat die Regierung gleichzeitig entschieden, dass das leerstehende Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz bis zum Abschluss der Gespräche keiner Zwischennutzung zugeführt werden soll.
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