Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren von im EWR börsenkotierten Gesellschaften zum Ziel hat.
Mit der Vorlage sollen verbindliche Vorgaben betreffend die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen von im EWR börsenkotierten Aktiengesellschaften festgelegt werden. Auch die Grundzüge eines klaren und transparenten Auswahlverfahrens für Kandidatinnen und Kandidaten werden definiert. Die Vorlage sieht Sanktionen vor, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Werden die Vorgaben erfüllt und die Zielvorgaben dennoch nicht erreicht, sollen keine Sanktionen verhängt werden, sondern die Gesellschaft hat sich schriftlich zu erklären. Die neuen Vorschriften finden keine Anwendung auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Mit der Förderung, Analyse, Beobachtung und Unterstützung des Ziels der Richtlinie soll das Amt für Soziale Dienste betraut werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. Oktober 2024.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921374
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren von im EWR börsenkotierten Gesellschaften zum Ziel hat.
Mit der Vorlage sollen verbindliche Vorgaben betreffend die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen von im EWR börsenkotierten Aktiengesellschaften festgelegt werden. Auch die Grundzüge eines klaren und transparenten Auswahlverfahrens für Kandidatinnen und Kandidaten werden definiert. Die Vorlage sieht Sanktionen vor, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Werden die Vorgaben erfüllt und die Zielvorgaben dennoch nicht erreicht, sollen keine Sanktionen verhängt werden, sondern die Gesellschaft hat sich schriftlich zu erklären. Die neuen Vorschriften finden keine Anwendung auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Mit der Förderung, Analyse, Beobachtung und Unterstützung des Ziels der Richtlinie soll das Amt für Soziale Dienste betraut werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. Oktober 2024.
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