Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von 1.795 Euro an eine Kundin, da ihr gebuchtes Urlaubshotel irreführend als "nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden entfernt" beschrieben wurde. Tatsächlich lag der Strand 1,3 Kilometer entfernt. Urlauber ärgern sich immer wieder über falsche Prospektbeschreibungen, die hohe Erwartungen wecken, aber nicht erfüllen. Oftmals entsprechen die Angaben zu Entfernungen und Annehmlichkeiten nicht der Realität. So erging ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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