Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau der "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Vaduz zuhanden des Landtags verabschiedet.
Der LAV möchte mit der Kletterhalle eine attraktive Infrastruktur bauen, die für Leistungs- und Wettkampfsport genutzt werden kann und auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Einen Mehrwert bietet die Kletterhalle auch für den Tourismus. Der LAV plant die Kletterhalle auf dem Vaduzer Grundstück Nr. 1754, das im hälftigen Eigentum der Gemeinden Schaan und Vaduz steht, zu realisieren. Dieses Grundstück befindet sich im Mühleholz, in unmittelbarer Nähe zum Freibad und dem Schulzentrum Mühleholz.
Mit dem Subventionsgesuch vom 2. April 2024 beantragt der LAV eine Subvention von 80% der Investitionskosten. Die Regierung anerkennt nach Prüfung des Subventionsgesuchs gemäss Subventionsgesetz und Sportstättenförderungsverordnung das landesweite Interesse am Projekt und spricht sich für die Ausrichtung einer Subvention von 80% aus. Die ermittelten Anlagekosten des Neubauprojekts betragen CHF 6'670'000 (100%). Die beim Landtag beantragte Subvention entspricht somit CHF 5'336'000 (80%). Der LAV selbst wird CHF 1'334'000 (20%) für das Projekt aufbringen.
Mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag beantragt die Regierung beim Landtag, dem Antrag des LAV auf Ausrichtung einer Landessubvention für den Neubau der "Kletterhalle Liechtenstein" in Vaduz stattzugeben und den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 5'336'000 zu genehmigen. Eine Behandlung der Vorlage könnte im September 2024 im Landtag erfolgen. Sollte der Landtag den Verpflichtungskredit genehmigen, könnte die Kletterhalle voraussichtlich bis 2026 realisiert werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921385
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau der "Kletterhalle Liechtenstein" des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) in Vaduz zuhanden des Landtags verabschiedet.
Der LAV möchte mit der Kletterhalle eine attraktive Infrastruktur bauen, die für Leistungs- und Wettkampfsport genutzt werden kann und auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Einen Mehrwert bietet die Kletterhalle auch für den Tourismus. Der LAV plant die Kletterhalle auf dem Vaduzer Grundstück Nr. 1754, das im hälftigen Eigentum der Gemeinden Schaan und Vaduz steht, zu realisieren. Dieses Grundstück befindet sich im Mühleholz, in unmittelbarer Nähe zum Freibad und dem Schulzentrum Mühleholz.
Mit dem Subventionsgesuch vom 2. April 2024 beantragt der LAV eine Subvention von 80% der Investitionskosten. Die Regierung anerkennt nach Prüfung des Subventionsgesuchs gemäss Subventionsgesetz und Sportstättenförderungsverordnung das landesweite Interesse am Projekt und spricht sich für die Ausrichtung einer Subvention von 80% aus. Die ermittelten Anlagekosten des Neubauprojekts betragen CHF 6'670'000 (100%). Die beim Landtag beantragte Subvention entspricht somit CHF 5'336'000 (80%). Der LAV selbst wird CHF 1'334'000 (20%) für das Projekt aufbringen.
Mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag beantragt die Regierung beim Landtag, dem Antrag des LAV auf Ausrichtung einer Landessubvention für den Neubau der "Kletterhalle Liechtenstein" in Vaduz stattzugeben und den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 5'336'000 zu genehmigen. Eine Behandlung der Vorlage könnte im September 2024 im Landtag erfolgen. Sollte der Landtag den Verpflichtungskredit genehmigen, könnte die Kletterhalle voraussichtlich bis 2026 realisiert werden.
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