Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes verabschiedet.
Die gegenständliche Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1057. Diese enthält spezifische Regeln für bestimmte Aspekte der Richtlinie 96/71/EG hinsichtlich der Entsendung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern im Strassenverkehrssektor, sowie der Richtlinie 2014/67/EU hinsichtlich der Verwaltungsanforderungen und Kontrollmassnahmen für die Entsendung dieser Kraftfahrer. Die Richtlinie (EU) 2020/1057 definiert dabei insbesondere, unter welchen Bedingungen ein Kraftfahrer als entsandter Arbeitnehmer bzw. eine Kraftfahrerin als entsandte Arbeitnehmerin im Sinne der Richtlinie 96/71/EG anzusehen ist und legt fest, welche Ausnahmen von den allgemeinen entsenderechtlichen Regeln für diese Arbeitnehmenden gelten. Weiters wird mit der Richtlinie ein europaweit einheitliches Meldesystem für Entsendungen im Strassentransport eingeführt (Binnenmarkt-Informationssystem IMI).
Übergeordnetes Ziel der Richtlinie (EU) 2020/1057 ist es, Diskrepanzen bei der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmenden im Strassenverkehrssektor innerhalb der EWR-Länder zu beseitigen. Sie soll so den Strassenverkehrssektor fairer, effizienter und sozial verantwortlicher gestalten und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit bieten. Zudem sollen der Verwaltungsaufwand für Transportunternehmen reduziert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921383
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes verabschiedet.
Die gegenständliche Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1057. Diese enthält spezifische Regeln für bestimmte Aspekte der Richtlinie 96/71/EG hinsichtlich der Entsendung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern im Strassenverkehrssektor, sowie der Richtlinie 2014/67/EU hinsichtlich der Verwaltungsanforderungen und Kontrollmassnahmen für die Entsendung dieser Kraftfahrer. Die Richtlinie (EU) 2020/1057 definiert dabei insbesondere, unter welchen Bedingungen ein Kraftfahrer als entsandter Arbeitnehmer bzw. eine Kraftfahrerin als entsandte Arbeitnehmerin im Sinne der Richtlinie 96/71/EG anzusehen ist und legt fest, welche Ausnahmen von den allgemeinen entsenderechtlichen Regeln für diese Arbeitnehmenden gelten. Weiters wird mit der Richtlinie ein europaweit einheitliches Meldesystem für Entsendungen im Strassentransport eingeführt (Binnenmarkt-Informationssystem IMI).
Übergeordnetes Ziel der Richtlinie (EU) 2020/1057 ist es, Diskrepanzen bei der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmenden im Strassenverkehrssektor innerhalb der EWR-Länder zu beseitigen. Sie soll so den Strassenverkehrssektor fairer, effizienter und sozial verantwortlicher gestalten und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit bieten. Zudem sollen der Verwaltungsaufwand für Transportunternehmen reduziert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
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