Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des CO2-Gesetzes verabschiedet. Die Vorlage dient der Übernahme der entsprechenden Änderungen des schweizerischen CO2-Gesetzes, die während der Frühlingssession 2024 durch das schweizerische Parlament beschlossen wurden. Gemäss völkerrechtlicher Vereinbarung mit der Schweiz übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, und schafft dadurch die gleichen Wettbewerbsbedingungen und eine einheitliche Anwendung der Gesetzgebung.
Befreiungsmöglichkeit von der CO2-Abgabe für alle Unternehmen
Ein wesentlicher Bestandteil der revidierten CO2-Gesetzgebung ist die Weiterführung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Zudem soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO2-Abgabe offenstehen, wenn diese im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Zusätzlich sind die Unternehmen dazu verpflichtet, einen Plan vorzulegen, der aufzeigt, wie sie langfristig die Emissionen aus Öl und Gas auf null reduzieren können. Im Bereich der Mobilität sollen neu auch für schwere Fahrzeuge, also Lastwagen, CO2-Zielwerte gelten. Bisher waren CO2-Zielwerte ausschliesslich für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge festgelegt.
Wichtiger Beitrag zur Erreichung des Klimaziels
Das CO2-Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion und dient der Erreichung des gesetzlich verankerten Klimaziels, bis 2030 55 % des CO2-Ausstosses gegenüber 1990 zu reduzieren. Der Bericht und Antrag soll im September 2024 vom Landtag in erster Lesung behandelt werden. Das Inkrafttreten des revidierten Gesetzes ist auf den 1. Januar 2025 vorgesehen. Der Vollzug der neuen CO2-Vorschriften wird dabei weiterhin zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Sarah Weber
sarah.weber@llv.li
T +423 236 67 72
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921392
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des CO2-Gesetzes verabschiedet. Die Vorlage dient der Übernahme der entsprechenden Änderungen des schweizerischen CO2-Gesetzes, die während der Frühlingssession 2024 durch das schweizerische Parlament beschlossen wurden. Gemäss völkerrechtlicher Vereinbarung mit der Schweiz übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, und schafft dadurch die gleichen Wettbewerbsbedingungen und eine einheitliche Anwendung der Gesetzgebung.
Befreiungsmöglichkeit von der CO2-Abgabe für alle Unternehmen
Ein wesentlicher Bestandteil der revidierten CO2-Gesetzgebung ist die Weiterführung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Zudem soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO2-Abgabe offenstehen, wenn diese im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Zusätzlich sind die Unternehmen dazu verpflichtet, einen Plan vorzulegen, der aufzeigt, wie sie langfristig die Emissionen aus Öl und Gas auf null reduzieren können. Im Bereich der Mobilität sollen neu auch für schwere Fahrzeuge, also Lastwagen, CO2-Zielwerte gelten. Bisher waren CO2-Zielwerte ausschliesslich für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge festgelegt.
Wichtiger Beitrag zur Erreichung des Klimaziels
Das CO2-Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion und dient der Erreichung des gesetzlich verankerten Klimaziels, bis 2030 55 % des CO2-Ausstosses gegenüber 1990 zu reduzieren. Der Bericht und Antrag soll im September 2024 vom Landtag in erster Lesung behandelt werden. Das Inkrafttreten des revidierten Gesetzes ist auf den 1. Januar 2025 vorgesehen. Der Vollzug der neuen CO2-Vorschriften wird dabei weiterhin zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.
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