Es war ein langer Kampf, der aber nun wohl zu Ende ist: die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Banken und Verbrauchern zum in Prämiensparverträgen beschriebenen "variablen Zinssatz". Jetzt steht fest, wie der Referenzzins festgelegt wird und welche Verjährungsfrist angewendet wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag ein potenziell milliardenschweres Urteil gefällt. Es ging um die Etablierung eines Referenzzinses bei Prämiensparverträgen. Die rechtlichen und gerichtlichen Geschehnisse ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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