Erfurt - Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat erneut die Immunität von AfD-Landeschef Björn Höcke aufgehoben. Das bestätigte Höcke am Mittwoch.
Die Immunitätsaufhebung hatte die Staatsanwaltschaft Gera beantragt. Sie ermittelt bezüglich einer Rede Höckes vom 3. Oktober 2022 in Gera. Höcke wird verdächtigt, gegen Paragraf 90a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen zu haben. Eine Verunglimpfung der Farben, der Flagge, des Wappens oder der Hymne der Bundesrepublik Deutschland kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Thüringens AfD-Vorsitzender war bereits Anfang des Monats im zweiten Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden.
In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Kritik des Angeklagten zurück, dass es sich um einen "politischen" Prozess handele. Seiner Ansicht nach sei eine Freiheitsstrafe aber in diesem Fall nicht angemessen und nicht verhältnismäßig gewesen. Daran, dass die Rechtslage die Parole verbiete, gebe es insgesamt keine Zweifel, so der Richter.
Der AfD-Politiker war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) der Nazis zugeordnet wird. Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht.
Im zweiten Prozess ging es um die Verwendung des Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera - wobei Höcke die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen hatte, sondern für das Wort "Deutschland" das Publikum animiert haben soll.
Die Immunitätsaufhebung hatte die Staatsanwaltschaft Gera beantragt. Sie ermittelt bezüglich einer Rede Höckes vom 3. Oktober 2022 in Gera. Höcke wird verdächtigt, gegen Paragraf 90a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen zu haben. Eine Verunglimpfung der Farben, der Flagge, des Wappens oder der Hymne der Bundesrepublik Deutschland kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Thüringens AfD-Vorsitzender war bereits Anfang des Monats im zweiten Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden.
In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Kritik des Angeklagten zurück, dass es sich um einen "politischen" Prozess handele. Seiner Ansicht nach sei eine Freiheitsstrafe aber in diesem Fall nicht angemessen und nicht verhältnismäßig gewesen. Daran, dass die Rechtslage die Parole verbiete, gebe es insgesamt keine Zweifel, so der Richter.
Der AfD-Politiker war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" benutzt hatte, die der "Sturmabteilung" (SA) der Nazis zugeordnet wird. Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht.
Im zweiten Prozess ging es um die Verwendung des Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera - wobei Höcke die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen hatte, sondern für das Wort "Deutschland" das Publikum animiert haben soll.
© 2024 dts Nachrichtenagentur