Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Wer ist davon betroffen, ist die Land- und Forstwirtschaft befreit und für wen gilt die Handwerkerausnahme? Bildquelle: pixabay Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm Ausschlaggebend für die Maut ist mittlerweile die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse...Den vollständigen Artikel lesen ...
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