Original-Research: USU Software AG - von GBC AG
Einstufung von GBC AG zu USU Software AG
Unternehmen: USU Software AG
ISIN: DE000A0BVU28
Anlass der Studie: Researchstudie (Update)
Empfehlung: Ausgesetzt
Kursziel: 27,00 EUR
Kursziel auf Sicht von: 31.12.2025
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker; Marcel Goldmann
- USU-Aktien nach erfolgreichem Delisting nicht mehr handelbar - Minderheitsaktionäre können nur noch eingeschränkt an den Zukunftsaussichten partizipieren
Mitte März 2024 hat die USU Software AG den Kapitalmarkt über ein geplantes Delisting der Aktien informiert. Nach Unternehmensangaben würde das Listing keine strategischen und finanziellen Vorteile bieten. Der Großaktionär und Gründer der Gesellschaft, Udo Strehl, hat über die Bietergesellschaft NUNUS GmbH (AUSUM GmbH ist alleinige Gesellschafterin) allen Aktionären ein Kaufangebot unterbreitet. Der von der Gesellschaft nachträglich mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage veröffentlichte Übernahmepreis war auf 18,50 EUR je Aktie festgelegt worden, was einem Aufschlag von 10,4 % bzw. 1,74 EUR auf den Mindestpreis (Sechsmontags-Durchschnittskurs) gleichkommt.
Nach der erweiterten Annahmefrist, die am 02.07.2024 abgelaufen ist, hat die Gesellschaft Informationen zu den eingereichten Aktien bekannt gegeben. Vor Delisting-Angebot hatten die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen 5,43 Mio. Aktien (51,6 %) gehalten. Im Rahmen des Delistings wurden insgesamt 2,79 Mio. Aktien eingereicht, was, zusammen mit den zuvor gehaltenen Aktien, in Summe einem Anteil von ca. 81,5 % am Grundkapital der USU Software AG entspricht. Dies wird durch die am 08.07.2024 veröffentlichte Directors Dealings Mitteilung belegt, wonach die NUNUS GmbH Aktien im Wert von 51,55 Mio. EUR erworben hat.
Mit Beendigung des Delisting-Angebotes wurde die Handelszulassung der USU-Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart sowie im Handelssystem XETRA widerrufen. Seit dem 02.07.2024 findet an diesen Börsen kein Handel mehr statt. Auch die Zulassungs- und Transparenzpflichten entfallen mit dem Widerruf der Zulassung. Derzeit findet ein eingeschränkter Handel lediglich in Hamburg statt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments lag das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen zwischen dem 03.07.2024 und 09.07.2024 bei etwas mehr als 2.000 EUR. Damit liegt keine normale Handelsaktivität an einer deutschen Börse vor.
Nach Abschluss des Delisting-Angebots plant die NUNUS GmbH die Geschäftstätigkeit der USU Software AG verstärkt zu internationalisieren und dabei insbesondere das Produktgeschäft auszubauen. Diesbezüglich soll das Produktgeschäft in der USU GmbH zusammengefasst werden, bevor dieses intern oder durch den Erwerb von Unternehmen ausgebaut wird. Auch die Hereinnahme externer Partner (Minderheits- oder Mehrheitsgesellschafter) ist beabsichtigt. Mit dem Erreichen der Schwelle von 75 % der gehaltenen Anteile könnte zudem die NUNUS GmbH zusammen mit der USU Software AG verschmolzen werden.
Aktionäre, die das Delisting-Angebot nicht angenommen haben, könnten, aufgrund der fehlenden Handelbarkeit an einer regulierten Börse, nur eingeschränkt an der künftigen Geschäftsentwicklung der USU Software AG profitieren. Es ist zwar davon auszugehen, dass auch weiterhin Dividenden ausgeschüttet werden, die Dividendenpolitik würde künftig ausschließlich von der Mehrheitsaktionärin bestimmt werden. Zudem haben die Minderheitsaktionäre gegenüber den Mehrheitsaktionären einen Informationsnachteil, da künftig die Ad-hoc-Publizitätspflicht sowie die Pflicht zur Erstellung von Halbjahres- und Quartalsberichten entfällt.
Zwar hat der USU-Vorstand mit Veröffentlichung des Q1-Berichtes die Wachstumsprognosen für das laufende Geschäftsjahr sowie die Mittelfristprognose bestätigt, womit sich bei unserem ermittelten fairen Wert in Höhe von 27,00 EUR keine Änderung ergibt, angesichts der weiterhin fehlenden Kursperspektive und der fehlenden Handelsmöglichkeit ist das Rating weiterhin "Ausgesetzt".
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/30187.pdf
Kontakt für Rückfragen
GBC AG
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Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (5a,6a,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: https://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung
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Datum und Zeitpunkt der Fertigstellung der Studie: 10.07.2024 (14:45 Uhr) Datum und Zeitpunkt der ersten Weitergabe der Studie: 11.07.2024 (09:30 Uhr)
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