Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die HPI AG (die "Gesellschaft") bittet alle Anleihegläubiger ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die "HPI-Anleihe"; ISIN DE000A1MA6Z2/ WKN A1MA6Z) zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG), um über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abzustimmen, so das Unternehmen in der aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Meldung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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