Die Finanzaufsicht BaFin begrüßt die Urteile des Bundesgerichtshofs zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen "Die endgültigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind eine wichtige Klarstellung für den kollektiven Verbraucherschutz", sagte BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Entscheidungen vom 9. Juli 2024 erstmals einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei langfristigen Prämiensparverträgen mit einer unwirksamen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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