Ein Versicherungsmakler wehrte sich gegen Werbeanrufe eines Strukturvertriebs bei seiner Kundin, die zuvor bei dem Vertrieb eine Riester-Rente abgeschlossen hatte, ihre dortige Werbeeinwilligung aber mittlerweile widerrufen hatte. Ein Gericht hatte zu entscheiden, ob die Anrufe zur Kundenrückgewinnung tatsächlich wettbewerbswidrig waren. Fälle unerlaubter Werbeanrufe sind immer noch relativ häufig und werden regelmäßig von Gerichten behandelt. In Deutschland sind Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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