Nach Darstellung der Analysten Cosmin Filker und Marcel Goldmann von GBC hat die USU Software AG mit Beendigung des Delisting-Angebots die Handelszulassung der USU-Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart sowie im Handelssystem XETRA widerrufen. Die Analysten bestätigen den zuvor ermittelten fairen Wert, lassen das Rating aber unverändert ausgesetzt.
Nach Analystenaussage finde seit dem 2. Juli 2024 an den oben genannten Börsen kein Handel mehr statt. Zudem seien die Zulassungs- und Transparenzpflichten mit dem Widerruf der Zulassung entfallen. Derzeit finde ein eingeschränkter Handel lediglich in Hamburg statt. Nach Abschluss des Delisting-Angebots plane der Großaktionär, die NUNUS GmbH, die Geschäftstätigkeit der USU Software AG verstärkt zu internationalisieren und dabei insbesondere das Produktgeschäft auszubauen. Allerdings könne der Aktionär, der das Delisting-Angebot nicht angenommen habe, aufgrund der fehlenden Handelbarkeit an einer regulierten Börse nur eingeschränkt von der künftigen Geschäftsentwicklung der USU Software AG profitieren. Die Analysten bestätigen den im Rahmen eines DCF-Bewertungsmodells ermittelten fairen Wert von 27,00 Euro und lassen das Rating ausgesetzt.
(Quelle: Aktien-Global-Researchguide, 11.07.2024, 11:15 Uhr)
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Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse wurde von der GBC AG am 10.07.2024 um 14:45 Uhr fertiggestellt und am 11.07.2024 um 09:30 Uhr erstmals veröffentlicht.
Sie kann unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://www.more-ir.de/d/30187.pdf
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