Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2024 über das weitere Vorgehen betreffend die Abänderung des Motorfahrzeugsteuergesetzes und des Energieeffizienzgesetzes (EEG) beraten und zur Kenntnis genommen, dass die Arbeiten an diesen bis auf Weiteres sistiert werden.
Die Vorlage zur Abänderung des Motorfahrzeugsteuergesetzes und des EEG wurde vom 18. April 2023 bis 31. Juli 2023 vernehmlasst. Der Vernehmlassungsbericht sah im Wesentlichen vor, dass die Steuerbefreiung für Hybrid- und Elektrofahrzeuge aufgehoben wird und die Besteuerung von Fahrzeugen neu auf Basis von Gewicht und Leistung erfolgen soll. Zudem wurde die Einführung einer CO2-Abgabe bei der Erstzulassung eines Personenwagens in Liechtenstein vorgeschlagen.
Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Aufhebung der Steuerbefreiung von Elektro- und Hybridfahrzeugen wurde weitgehend positiv aufgenommen. Kritische Rückmeldungen gab es insbesondere zur geplanten Bemessungsgrundlage der Steuer nach Gewicht und Leistung von Fahrzeugen, vor allem bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, sowie zur Einführung einer CO2-Abgabe bei der Erstzulassung eines Personenwagens in Liechtenstein. Im Weiteren wurde mehrfach angeregt, die Besteuerung von Motorfahrzeugen kilometer- bzw. fahrleistungsabhängig zu gestalten.
Aktuell besteht eine fahrleistungsabhängige Besteuerung in Form der Mineralölsteuer. Diesbezüglich gilt im Rahmen des Zollvertrages die schweizerische Regelung auch für Liechtenstein. Nachdem die Mineralölsteuer, die beim Tanken erhoben wird, mit zunehmender Elektromobilität kontinuierlich zurückgeht, prüft das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) Alternativen für eine fahrleistungsabhängige Besteuerung. Diesbezüglich ist in der Schweiz im Jahr 2025 eine Vernehmlassung geplant.
In diesem Zusammenhang ist das Ministerium für Infrastruktur und Justiz in engem Austausch mit dem ASTRA. Im Rahmen der vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen in der Schweiz wird auch die Frage der Einbindung von Liechtenstein in die geplante Lösung zu klären sein.
Darüber hinaus zeichnet sich in bestimmten Ländern ab, dass der Trend zum Umstieg auf Elektromobilität tendenziell eher abflacht. Da die aktuelle Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge einen indirekten Anreiz zum Erwerb solcher Fahrzeuge darstellt, könnte die Einführung einer Besteuerung einen negativen Einfluss auf die Zunahme von Elektrofahrzeugen haben, was sich wiederum negativ auf die Einhaltung der Klimaziele Liechtensteins auswirken würde.
Aufgrund dieser Aspekte soll zunächst die gesetzliche Entwicklung zur distanzabhängigen Besteuerung in der Schweiz weiter beobachtet und gegebenenfalls die Frage der Einbindung von Liechtenstein in das Schweizer System geklärt werden. Erst in der Folge soll die Anpassung der bestehenden Motorfahrzeugsteuer erneut geprüft werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921466
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2024 über das weitere Vorgehen betreffend die Abänderung des Motorfahrzeugsteuergesetzes und des Energieeffizienzgesetzes (EEG) beraten und zur Kenntnis genommen, dass die Arbeiten an diesen bis auf Weiteres sistiert werden.
Die Vorlage zur Abänderung des Motorfahrzeugsteuergesetzes und des EEG wurde vom 18. April 2023 bis 31. Juli 2023 vernehmlasst. Der Vernehmlassungsbericht sah im Wesentlichen vor, dass die Steuerbefreiung für Hybrid- und Elektrofahrzeuge aufgehoben wird und die Besteuerung von Fahrzeugen neu auf Basis von Gewicht und Leistung erfolgen soll. Zudem wurde die Einführung einer CO2-Abgabe bei der Erstzulassung eines Personenwagens in Liechtenstein vorgeschlagen.
Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Aufhebung der Steuerbefreiung von Elektro- und Hybridfahrzeugen wurde weitgehend positiv aufgenommen. Kritische Rückmeldungen gab es insbesondere zur geplanten Bemessungsgrundlage der Steuer nach Gewicht und Leistung von Fahrzeugen, vor allem bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, sowie zur Einführung einer CO2-Abgabe bei der Erstzulassung eines Personenwagens in Liechtenstein. Im Weiteren wurde mehrfach angeregt, die Besteuerung von Motorfahrzeugen kilometer- bzw. fahrleistungsabhängig zu gestalten.
Aktuell besteht eine fahrleistungsabhängige Besteuerung in Form der Mineralölsteuer. Diesbezüglich gilt im Rahmen des Zollvertrages die schweizerische Regelung auch für Liechtenstein. Nachdem die Mineralölsteuer, die beim Tanken erhoben wird, mit zunehmender Elektromobilität kontinuierlich zurückgeht, prüft das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) Alternativen für eine fahrleistungsabhängige Besteuerung. Diesbezüglich ist in der Schweiz im Jahr 2025 eine Vernehmlassung geplant.
In diesem Zusammenhang ist das Ministerium für Infrastruktur und Justiz in engem Austausch mit dem ASTRA. Im Rahmen der vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen in der Schweiz wird auch die Frage der Einbindung von Liechtenstein in die geplante Lösung zu klären sein.
Darüber hinaus zeichnet sich in bestimmten Ländern ab, dass der Trend zum Umstieg auf Elektromobilität tendenziell eher abflacht. Da die aktuelle Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge einen indirekten Anreiz zum Erwerb solcher Fahrzeuge darstellt, könnte die Einführung einer Besteuerung einen negativen Einfluss auf die Zunahme von Elektrofahrzeugen haben, was sich wiederum negativ auf die Einhaltung der Klimaziele Liechtensteins auswirken würde.
Aufgrund dieser Aspekte soll zunächst die gesetzliche Entwicklung zur distanzabhängigen Besteuerung in der Schweiz weiter beobachtet und gegebenenfalls die Frage der Einbindung von Liechtenstein in das Schweizer System geklärt werden. Erst in der Folge soll die Anpassung der bestehenden Motorfahrzeugsteuer erneut geprüft werden.
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