Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, die Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft (AWFV) angepasst. Die Verordnung regelt die staatliche Förderung der Bewirtschaftung von Alpen mit Standort in Liechtenstein oder von liechtensteinischen Eigenalpen im Ausland.
Mit der gegenständlichen Verordnung werden jene Bestimmungen abgeändert, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer zentralen Alpsennerei stehen. Im Jahr 2019 wurde ein Alpungskostenbeitrag für Milchkühe (Milchkuhbeitrag) eingeführt, deren Milch in den Alpsennereien der Alpen Valüna, Sücka oder Pradamee verarbeitet wurde. Diese Förderung war befristet bis zur Errichtung einer zentralen Alpsennerei, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2024.
Bislang konnte trotz intensiver Bemühungen kein Projekt zur Errichtung einer zentralen Alpsennerei realisiert werden. Die Regierung bekennt sich dennoch weiterhin zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedeutung der Alpwirtschaft und anerkennt die Wichtigkeit der Herstellung hochwertiger Produkte auf den Alpen (siehe agrarpolitischer Bericht; BuA Nr. 111/2022). Der Milchkuhbeitrag soll daher bis zum 31. Dezember 2028 weitergeführt werden. Damit können die Eigentümerinnen und Eigentümer von Alpen auch in den nächsten fünf Jahren attraktive Bedingungen für die Landwirtinnen und Landwirte zur Alpung von Milchkühen anbieten.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Amt für Umwelt
Mario Hundertpfund, Abteilung Landwirtschaft
T +423 236 66 08
mario.hundertpfund@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100921465
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, die Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft (AWFV) angepasst. Die Verordnung regelt die staatliche Förderung der Bewirtschaftung von Alpen mit Standort in Liechtenstein oder von liechtensteinischen Eigenalpen im Ausland.
Mit der gegenständlichen Verordnung werden jene Bestimmungen abgeändert, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer zentralen Alpsennerei stehen. Im Jahr 2019 wurde ein Alpungskostenbeitrag für Milchkühe (Milchkuhbeitrag) eingeführt, deren Milch in den Alpsennereien der Alpen Valüna, Sücka oder Pradamee verarbeitet wurde. Diese Förderung war befristet bis zur Errichtung einer zentralen Alpsennerei, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2024.
Bislang konnte trotz intensiver Bemühungen kein Projekt zur Errichtung einer zentralen Alpsennerei realisiert werden. Die Regierung bekennt sich dennoch weiterhin zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedeutung der Alpwirtschaft und anerkennt die Wichtigkeit der Herstellung hochwertiger Produkte auf den Alpen (siehe agrarpolitischer Bericht; BuA Nr. 111/2022). Der Milchkuhbeitrag soll daher bis zum 31. Dezember 2028 weitergeführt werden. Damit können die Eigentümerinnen und Eigentümer von Alpen auch in den nächsten fünf Jahren attraktive Bedingungen für die Landwirtinnen und Landwirte zur Alpung von Milchkühen anbieten.
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