Mit der Laufzeit wird ganz allgemein eine Geltungsdauer bezeichnet. Der Kaufmann spricht von der Fristigkeit, und im Bankenwesen wird die Laufzeit durch den festgelegten Anfangs- sowie den Endtermin bestimmt. Bei einer Kapitalanlage ist der Begriff Laufzeit so alltäglich wie verständlich. Das Anlagedatum steht fest. Entweder ist es vertraglich fixiert, oder es ergibt sich aus dem Kapitalanlagebeginn. Ähnlich ist es mit dem Laufzeitende. Auch das wird durch einen festgelegten Termin bestimmt. Entweder endet die Laufzeit, oder sie verlängert sich zu denselben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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