Bei thesaurierenden Fonds kann jedes Jahr eine Vorabpauschale fällig werden. Steuerexperte Anton Götzenberger erklärt, was hier bei der Steuererklärung zu beachten ist BÖRSE ONLINE: Können Anleger die Abgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen? Anton Götzenberger: Die Vorabpauschale muss nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Es ist auch keine gesonderte Dokumentation erforderlich. Es handelt sich hier ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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