Bei der Rückzahlung der Kaution am Ende des Mietverhältnisses kommt es immer wieder zu Konflikten, auch im Zusammenhang mit länger zurückliegenden Schäden der Wohnung bzw. des Hauses. Der Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern die Aufrechnung verjährter Ansprüche mit dem Kautionsguthaben. Das Thema Rückzahlung der Mietkaution führt immer wieder zu Streit zwischen Mietern und Vermietern. Dies betrifft auch die Frage, ob Vermieter bereits verjährte Schadensersatzansprüche wegen einer Beschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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