Ab kommenden Jahr sollen Restkreditversicherungen erst nach Ablauf einer einwöchigen "Cooling-off-Phase" zum entsprechenden Darlehensvertrag abgeschlossen werden dürfen. Die Versicherer betrachten das als Verstoß gegen das Europarecht und habe eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Zusammen mit 22 Unternehmen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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