Vor einiger Zeit sorgte eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts für Unruhe unter Maklern: Das Gericht hatte entschieden, dass ein Makler, der sein Geschäft überwiegend über einen Pool abwickelt, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sei. Mittlerweile gibt es eine gegenläufige Entscheidung. Ein kurzer Überblick. Vor einiger Zeit sorgte eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts für Unruhe unter Versicherungsmaklern. Das Gericht hatte in dem der Entscheidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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