Niemand möchte sich von seinem Nachbarn überwacht fühlen. Deshalb ist es verboten, eine Überwachungskamera auf einem Grundstück aufzustellen, wenn der Nachbar sich nachvollziehbar beobachtet fühlt. Das hat das Amtsgericht Gelnhausen entschieden. Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn bereits die Unterlassung der Überwachung seines Grundstücks verlangen, wenn es möglich ist, dass diese das Grundstück erfassen oder auf dieses elektronisch geschwenkt werden kann. Das hat das Amtsgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact