Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 234/20) hat entschieden, dass bestimmte Klauseln in einem Prämien- oder Bonus-Sparvertrag unzulässig sind. Das bedeutet, dass die Bank nicht nach Belieben die zu zahlenden Zinsen festlegen oder ändern kann. Diese Sparverträge sind meist von Sparkassen sowie Volksbanken und Raiffeisenbanken verkauft worden und tragen Namen wie Bonusplan (Volks- und Raiffeisenbank) Prämiensparen flexibel (Sparkasse) Vorsorge Plus (Sparkasse) Vorsorgesparen (Sparkasse) Vermögensplan (Sparkasse) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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